DFB Willkür gegen Fankultur: Berlin, Köln und Nürnberg im Fokus

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Eine klare Linie sieht anders aus: Das DFB-Sportgericht, das in den letzten Tagen gleich drei Vereine für das Verhalten ihrer Fans bestraft, tat dies aber ohne eine erkennbare Strategie. Es wirkt ganz so als ob der DFB einfach in eine Urteil-Wundertüte gegriffen und dann per Losverfahren entschieden hat, wer welche Strafe bekommt. Am härtesten ist wohl die Entscheidung gegenüber Hertha BSC Berlin: Die Fans des Hauptstadtklubs müssen zum Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 10. April ihre Fankurve räumen. Insgesamt sind nur 25.000 Zuschauer zugelassen, darunter mögliche 7.500 Gästefans.

Eine klare Linie sieht anders aus: Das DFB-Sportgericht, das in den letzten Tagen gleich drei Vereine für das Verhalten ihrer Fans bestraft, tat dies aber ohne eine erkennbare Strategie. Es wirkt ganz so als ob der DFB einfach in eine Urteil-Wundertüte gegriffen und dann per Losverfahren entschieden hat, wer welche Strafe bekommt. Am härtesten ist wohl die Entscheidung gegenüber Hertha BSC Berlin: Die Fans des Hauptstadtklubs müssen zum Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 10. April ihre Fankurve räumen. Insgesamt sind nur 25.000 Zuschauer zugelassen, darunter mögliche 7.500 Gästefans.

Hertha

Verständlich sind die Berliner Fans traurig obgleich der im Verhältnis zu den anderen Vereinen harten Strafe. Der Verein indes kann mit der Entscheidung leben, hatte er doch ein so genanntes Geisterspiel vor leeren Rängen befürchtet. Das Urteil zeigt aber auch: Der DFB hat sich von der teils falschen Medienberichterstattung beeinflussen lassen und musste somit hart handeln und anstatt nur ein paar weniger den kompletten Nerv der Hertha-Fankultur aussperren. Kleiner Trost für die Berliner Fans: Raphael Schäfer. Torwart und Profifussballer vom FC Nürnberg, der mit seinen obzönen Gesten und direkt provozierenden Anfeindungen gegenüber den Berliner Fans, das letzte Fünkchen für den Platzsturm am 13. März gegeben hat, wird sich auch vor dem DFB wegen unsportlichen Verhaltens verantworten müssen.

Übrigens: Ein Spiel vor leeren Zuschauerrängen gab es in der ersten Bundesliga noch nie. In der zweiten Liga musste Alemannia Aachen am 27. Januar 2004 gegen den 1. FC Nürnberg vor leeren Rängen antreten. Der damalige Nürnberger Trainer Wolfgang Wolf war bei der ersten Begegnung der Partie am 24. November, die dann wiederholt wurde, von einem Wurfgeschoss getroffen worden. Hansa Rostock musste im Jahr 1995 indes sein Stadion tauschen, da es gegen den FC St. Pauli zu Krawallen gekommen war. Die Ostseekicker spielten daraufhin im Berliner Olympiastadion. Eine Strafe war dies nicht: Hansa Rostock stellte so mit 58.492 Zuschauern am 28. Oktober 1995 gegen Eintracht Frankfurt einen neuen Heim-Zuschauerrekord auf. Vor leerer Fankurve zu spielen, diese Erfahrung machte der VfL Bochum am 17. Mai 2008 am letzten Spieltag der Bundesliga-Saison 2007/2008 (wir berichteten). Grund: Bochumer Hooligans hatten 14 Tage zuvor in Bielefeld randaliert und einen Ordner schwer verletzt.

Einen Einblick in die Gründe für die Entscheidungen gewährt der DFB natürlich nicht. So bleibt die fade Vermutung, dass derjenige der die besten Verbindungen hat, am Ende glimpflich davon kommt. So stand der FC Köln gleich wegen fünffachem Vergehen seiner Fans, die mit Pyrotechnik agierten, vor den DFB-Kadi, bekam aber nur eine vergleichbarer milde Strafe. So erhielt der Klub eine Geldstrafe von 30.000 Euro und darf am 10. April beim Spiel bei der TSG Hoffenheim keine Auswärtsfans entsenden. Der FC Nürnberg wird noch schlimmer gebeutelt und darf gleich zu zwei Auswärtsspielen (Freiburg und Hamburg) seinen Fans keine Stehplatztickets, sondern nur personalisierte Sitzplatztickets verkaufen. Dazu muss der Klub neben einer Geldstrafe von 20.000 Euro wie auch der FC Köln den heimischen Vereinen Schadensersatz in Höhe der nicht verkauften Tickets leisten. Grund ist das unkontrollierte Zündeln einiger Nürnberger Fans beim Spiel in Bochum, bei dem acht Anhänger verletzt wurden.

Strafen sind berechtigt und müssen verhängt werden, das steht außer Frage. Aber sollten diese nicht gleichwertig verteilt werden? Ohne Hoffenheim nahe treten zu wollen: Die Kölner Fans werden sicherlich über das Urteil schmunzeln, denn eine verbotene Reise nach Sinsheim ist sicherlich verschmerzbar. Eine richtig ernstgemeinte Strafe wären indes Sanktionierungen da wo es weh tut und zwar bei künftigen Derbys (z.B. in der kommenden Saison) wie in Mönchengladbach oder Leverkusen. So bleibt leider der fade Beigeschmack, dass Urteile des DFB genauso willkürlich fallen, wie manchmal auch gelbe Karten im Fußballspiel.

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