Am 9. und 16.März 2008 finden in Frankreich in zwei Wahlgängen die Kommunal- und Kantonalwahlen statt. Ursprünglich hätten diese turnusgemäß schon 2007 stattfinden müssen. Aufgrund der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen waren diese zur Vermeidung von zu vielen Urnengängen 2007 auf dieses neue Datum verschoben worden. Dies teilte die französische Botschaft mit.
Kommunal- und Kantonalwahlen in Frankreich
RS
Ralf Schmahld
Updated
Bei den Kommunalwahlen sind die Stadt- und Gemeinderäte in den 36.683 französischen Gemeinden, davon 114 in Übersee, zu erneuern. 30.000 Gemeinden haben dabei weniger als 2000 Einwohner. Die Zahl der Gemeinden in Frankreich entspricht dabei in etwa der Hälfte aller Gemeinden Europas.
Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder der Gemeinderäte für eine Dauer von sechs Jahren in allgemeiner und direkter Wahl bestimmt; die Wiederwahl ist möglich. Der bei diesen Wahlen angewandte Wahlmodus ist nicht im ganzen Land einheitlich, sondern hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde ab. Mit den Gesetzen von 2003 und 2004 zur weiteren Dezentralisierung sind die Kompetenzen und Verpflichtungen der gewählten Bürgermeister ausgeweitet worden. Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juni 2000 und des Gesetzes vom 31.Januar 2007 über den gleichen Zugang von Männern und Frauen zu Mandaten und Wahlämtern gilt der Listenaufstellung ein besonderes Augenmerk des Gesetzgebers.
Bei den Kantonalwahlen sind die Mitglieder des Generalrates (Conseil général) der Departements für 6 Jahre zu wählen. Der Generalrat wird allerdings alle drei Jahre jeweils nur zur Hälfte erneuert. Die Wahlbezirke heißen Kantone (cantons). Die Wahl der Generalratsmitglieder erfolgt nach dem so genannten romanischen Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen.
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Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder der Gemeinderäte für eine Dauer von sechs Jahren in allgemeiner und direkter Wahl bestimmt; die Wiederwahl ist möglich. Der bei diesen Wahlen angewandte Wahlmodus ist nicht im ganzen Land einheitlich, sondern hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde ab. Mit den Gesetzen von 2003 und 2004 zur weiteren Dezentralisierung sind die Kompetenzen und Verpflichtungen der gewählten Bürgermeister ausgeweitet worden. Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juni 2000 und des Gesetzes vom 31.Januar 2007 über den gleichen Zugang von Männern und Frauen zu Mandaten und Wahlämtern gilt der Listenaufstellung ein besonderes Augenmerk des Gesetzgebers.
Bei den Kantonalwahlen sind die Mitglieder des Generalrates (Conseil général) der Departements für 6 Jahre zu wählen. Der Generalrat wird allerdings alle drei Jahre jeweils nur zur Hälfte erneuert. Die Wahlbezirke heißen Kantone (cantons). Die Wahl der Generalratsmitglieder erfolgt nach dem so genannten romanischen Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen.
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