EU: Harte Strafen für Meeresverschmutzer

RS Updated
Die EU-Kommission will härter gegen Meeresverschmutzer vorgehen. Dazu
hat sie eine neue Richtlinie vorgeschlagen, die eine strafrechtliche
Verfolgung und wirksamere Sanktionen gegen Naturverschmutzung durch
Schiffe vorsieht. Die Richtlinie enthält eine präzise Definition der
Verstöße. Sie sieht außerdem vor, dass Unternehmen für Straftaten, die
in diesem Bereich zu ihren Gunsten begangen werden, zur Verantwortung
gezogen werden können.
Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, erklärte: Die neue Richtlinie ist eine wichtige Ergänzung zur Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, die hoffentlich bald vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen wird. Beide Rechtsakte sind ein Signal, dass die Gemeinschaft keine straffreien Räume für Täter toleriert, die unsere natürlichen Ressourcen nachhaltig schädigen."

Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für Verkehr, sagte: "In Anbetracht eines kürzlich ergangenen Gerichtshofurteils aktualisieren wir unsere Vorschriften über Sanktionen gegen Meeresverschmutzer. Die überwiegende Mehrheit der Schiffsbetreiber, die verschmutzende und gefährliche Waren befördern, verhalten sich völlig korrekt und verantwortungsvoll. Für verantwortungsloses Verhalten enthält der Vorschlag klare Strafen. Die redlichen Schiffsbetreiber und die Bürger insgesamt profitieren dagegen von den neuen Vorschriften, mit denen die Sicherheit des Seeverkehrs erhöht und der Verschmutzung vorgebeugt wird."

Der neue Vorschlag soll einen Rahmenbeschluss ersetzen, der vor drei Jahren als Ergänzung zur "Richtlinie 2005/35" erlassen wurde. Er bezog sich auf Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen. Beide Rechtsakte waren unter dem Eindruck großer Öltankerunfälle entstanden. Im Oktober 2007 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass sowohl Verstöße als auch Art der Sanktionen basierend auf dem EG-Vertrag Inhalt eines Rechtsaktes sein sollten. Mit der neuen Richtlinie solle sichergestellt werden, dass die Gemeinschaftsvorschriften für einen sicheren Seeverkehr uneingeschränkt angewendet werden.

Weitere Infos:
Europäische Kommission

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