Handytelefonie über den Wolken

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Air France testet es und Emirates Airlines auch: Flugreisende sollen künftig auf Flügen innerhalb Europas mit ihren
Handys telefonieren dürfen. Die Europäische Kommission hat heute
Vorschriften erlassen, durch die einheitliche Bedingungen für die
Nutzung europaweiter Mobilfunkdienste in Flugzeugen geschaffen werden.
Dadurch wird es möglich sein, auf Flügen über Handys Telefonate zu
führen, Nachrichten zu verschicken und zu empfangen. 90 Prozent der
Flugreisenden in Europa, die im Flugzeug ein Handy mitführen, sind
damit auch während des Fluges erreichbar.
Flugreisende sollen künftig auf Flügen innerhalb Europas mit ihren Handys telefonieren dürfen. Die Europäische Kommission hat heute Vorschriften erlassen, durch die einheitliche Bedingungen für die Nutzung europaweiter Mobilfunkdienste in Flugzeugen geschaffen werden. Dadurch wird es möglich sein, auf Flügen über Handys Telefonate zu führen, Nachrichten zu verschicken und zu empfangen. 90 Prozent der Flugreisenden in Europa, die im Flugzeug ein Handy mitführen, sind damit auch während des Fluges erreichba

Bei Mobilfunkdiensten in Flugzeugen handelt es sich um europaweite Telekommunikationsdienste. Die EU-Kommission hat heute zwei Maßnahmen verabschiedet. Zum einen eine Empfehlung zur Schaffung einheitlicher Genehmigungsverfahren, die die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Genehmigungen von Mobilfunkdiensten in Flugzeugen erleichtern wird. Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um eine Entscheidung der Kommission zur Festlegung harmonisierter technischer Parameter von Bordgeräten für die europaweite Handybenutzung in Flugzeugen. Damit wird es den Mitgliedstaaten möglich, ihre für Mobilfunkdienste in Flugzeugen erteilten Genehmigungen ohne Beeinträchtigung terrestrischer Mobilfunknetze gegenseitig anzuerkennen.

Neben diesen Maßnahmen sind Flugsicherheitsaspekte Gegenstand der Verfahren zur Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Bordgeräten für die Handybenutzung in Flugzeugen. Zuständig hierfür ist auf EU-Ebene die Europäische Agentur für Flugsicherheit sowie die nationalen Zivilluftfahrtbehörden, die die gefahrlose Nutzung der Technologie innerhalb der Flugzeugkabine gewährleisten. Darüber hinaus untersuchen derzeit die zuständigen nationalen Behörden für Justiz und Inneres mit der Handybenutzung in Flugzeugen verbundene Aspekte der Gefahrenabwehr.

Mit ihren Regulierungsvorschlägen für den ersten echten europaweiten Telekommunikationsdienst reagiert die Kommission auf Forderungen sowohl von Seiten der Fluggäste, auch während des Fluges ihr Handy benutzen zu können, als auch der Unternehmen, die diesem Wunsch entsprechen möchten. Nachdem in einigen Ländern (unter anderem Frankreich und Australien) Mobilfunkdienste in Flugzeugen erprobt wurden, beabsichtigen einige Telekom-Betreiber, solche Dienste im Jahresverlauf 2008 anzubieten und damit in einer der wenigen Alltagssituationen, in der die Kommunikationsmöglichkeiten bisher sehr beschränkt waren, Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Da es sich um Dienste handelt, die erst im Entstehen begriffen sind, enthalten die heute beschlossenen Maßnahmen der EU-Kommission noch keinerlei kommerzielle Erwägungen, beispielsweise hinsichtlich der für Mobilfunkdienste in Flugzeugen erhobenen Entgelte. In der EU-Roaming-Verordnung, die noch vor Jahresende überarbeitet werden wird, geht es ausschließlich um das Roaming in terrestrischen Mobilfunknetzen. Die Kosten von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen werden daher zunächst im Ermessen der Anbieter liegen. Die Kommission wird allerdings Höhe und Transparenz der den Verbrauchern in Rechnung gestellten Entgelte aufmerksam beobachten.

Weitere Infos:
EU

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