Risiko EC-Karte: Tipps und Tricks zum richtigen Schutz
Bargeld aus einem Automaten zu ziehen oder mit ihr im Handel unter
Eingabe der persönlichen Geheimzahl zu bezahlen. Jedes Mal gehen
Verbraucher damit jedoch Risiken ein. Gelangt ein unbefugter Dritter an
die Geheimzahl, kann dies zu großen finanziellen Schäden führen.
Kartenmissbrauchsfälle haben 2007 erneut stark zugenommen. Die finanziellen Schäden gehen in die Millionen. Zahlungsterminals und Geldausgabeautomaten werden immer öfter manipuliert. Tätern wird das Ausspähen der sensiblen Daten zum Teil aber auch leicht gemacht. Das Ausspähen von Kartendaten und Geheimnummern ist nicht nur im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Karten ein Problem. Immer häufiger kommt es zu Kartenfälschungen, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen.
Machen Bankkunden Schadenersatzansprüche geltend, wird ihnen von den Kreditinstituten im Regelfall vorgeworfen, sie seien mit ihrer Karte und der Geheimnummer grob fahrlässig umgegangen. Die Bank lehnt daraufhin eine Entschädigung ab. Vor Gericht haben die Betroffenen oft keine besonders guten Karten. Immer wieder entscheiden Richter zu Gunsten der Geldhäuser, so jüngst auch in einem Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 30.01.2008 (AZ: 23 U 38/05). In diesem Verfahren ging es um unberechtigte Bargeldabhebungen mit der PIN nach Kartendiebstählen. Beteuerungen der Verbraucher, niemanden die PIN mitgeteilt zu haben und diese auch sonst nirgendwo in irgendeiner Weise notiert zu haben, halfen nicht.
Im Handel bietet die Zahlung mit Karte, jedoch ohne PIN-Eingabe, eine höhere Sicherheit. Missbräuchliche Buchungen können in diesem Fall rückgängig gemacht werden, so die Verbraucherzentrale.
Weitere Infos:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de