Bessere Luft in Europa

RS Updated
Bessere Luftqualität für Europa: Die EU-Kommission hat die Einführung neuer Zielsetzungen für
Feinstaubpartikel begrüßt. Die neuen Rechtsvorschriften unterstreichen
das ausdrückliche Bemühen der Europäischen Union für eine verbesserte
Luftqualität in der EU.
Die Richtlinie entspricht weitgehend dem Kommissionsvorschlag von September 2005 und fasst vorhergehende Richtlinien zusammen. Sie enthält Zielvorgaben und Fristen für die Reduzierung von Kleinstpartikeln (PM2,5), die zusammen mit den größeren Partikeln, den PM10, zu den gefährlichsten Schadstoffen für die menschliche Gesundheit zählen. Für die größeren Partikel wurden bereits Rechtsvorschriften erlassen.Im Rahmen der neuen Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten die PM2,5-Exposition in städtischen Gebieten bis 2020 gegenüber den 2010 gemessenen Werten um durchschnittlich 20 Prozent senken. Bis 2015 soll erreicht werden, dass die Konzentration in diesen Gebieten den Wert von 20 µg/m³ nicht mehr überschreitet. In ihrem gesamten Hoheitsgebiet müssen die Mitgliedstaaten einen PM2,5 -Grenzwert von 25 µg/m³ einhalten, der verbindlich ab 2015 vorgeschrieben ist, möglichst aber bereits ab 2010 erreicht werden sollte.

Die neue Richtlinie führt neue Zielsetzungen für Feinstaubpartikel ein, die geltenden Luftqualitätsvorgaben werden jedoch nicht geändert. Stattdessen wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in Gebieten eingeräumt, in denen es sich als schwierig erweist, diese Werte einzuhalten. 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben Probleme mit der Einhaltung der PM10-Grenzwerte, die in mindestens einem Teil ihres Gebiets überschritten werden. Die neue Richtlinie über Luftqualität gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der thematischen Strategie gegen die Luftverschmutzung von 2005, die von der Kommission im September 2005 angenommen wurde. Diese setzt bis 2020 zu erreichende ehrgeizige und kostenwirksame Ziele für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Weitere Infos:
EU

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