Zahlungsbetrug: EU veröffentlicht Maßnahmen

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 Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die nach einem entsprechenden Aktionsplan im Zeitraum 2004-2007 zur Verhinderung von Zahlungsbetrug ergriffenen Maßnahmen veröffentlicht. Danach bildet die Sicherheit der Zahlungsmittel und –systeme eine notwendige Voraussetzung für die Stärkung des Verbrauchervertrauens in neue Zahlungsdienste.

Was die rechtliche Seite betrifft, so wurde in jüngsten Rechtsvorschriften - in der Richtlinie über Zahlungsdienste und auch in der dritten Geldwäscherichtlinie – die Zahlungsmittelsicherheit durch die Pflicht zur Feststellung der Kundenidentität geregelt. Die Entwicklung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) durch die Branche bietet die Möglichkeit, auf dem Rechtsrahmen aufzubauen, um sowohl die Sicherheit zu verbessern als auch das Vertrauen zu stärken.

Betrugsfälle untergraben das allgemeine Vertrauen in die Zahlungssysteme, auch wenn nur eine Minderheit von Nutzern betroffen ist. Aus einer 2007 im Auftrag der Kommission durchgeführten Studie geht hervor, dass das Nutzervertrauen in bestimmte Authentifizierungsmethoden für bargeldlose Zahlungen verbessert werden könnte. Der Erhalt bzw. die Stärkung des Nutzervertrauens erfordert nicht notwendigerweise neue Rechtsvorschriften, sondern den Einsatz aller Beteiligten für die Erreichung dieses Ziels. In diesem Zusammenhang sind die Sensibilisierung und die Aufklärung der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung. Die Studie war Bestandteil eines Aktionsplans, den die Kommission im Zeitraum 2004-2007 zur präventiven Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr umgesetzt hat. Der Aktionsplan umfasste auch andere Initiativen, etwa Fachkonferenzen, zur Sensibilisierung für diese Bedrohung.

Zusätzlich zu den Maßnahmen des Aktionsplans wurden vor kurzem europäische Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen verabschiedet, die die präventive Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr direkt oder indirekt zum Gegenstand haben und auf diesem Gebiet zu einem solideren rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene beitragen: 1.) die Richtlinie über die Verhinderung von Geldwäsche (2005) verlangt von den Finanzinstituten, dass sie eine striktere Politik zur Feststellung der Kundenidentität betreiben und 2.) die neue Richtlinie über Zahlungsdienste (2007) enthält besondere Bestimmungen zur Verringerung der Risiken und Folgen nicht autorisierter Zahlungsvorgänge.

Die Formen des Betrugs im Zahlungsverkehr ändern sich ständig und sind daher schwer zu bekämpfen; es entstehen unweigerlich neue Bedrohungen wie Identitätsdiebstahl/-betrug und Cyberkriminalität im Allgemeinen. Die Kommission gab 2007 ihre politischen Ziele hinsichtlich der Cyberkriminalität bekannt; sie wird die diesbezüglichen Entwicklungen weiter genau beobachten.

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Bildagentur global-photos.de

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