Die Europäische Kommission hat heute eine von Deutschland geplante
staatliche Beihilfe genehmigt, durch die die Entwicklung eines
elektronischen Fahrgeldmanagementsystems für den öffentlichen Verkehr,
das so genannte „E-Ticketing-System“, gefördert werden soll. Die
genehmigte Beihilfe hat ein Volumen von rund 9,75 Mio. EUR und wird für
den Zeitraum 2007 bis 2009 gewährt.
EU fördert E-Ticketing
RS
Ralf Schmahld
Updated
Das E-Ticketing-System ermöglicht den Verkauf von Verkehrsdienstleistungen über die Chipkarten von Verkehrsunternehmen oder Banken sowie über Mobiltelefone. Es soll mehr Kunden dazu veranlassen, die Angebote des öffentlichen Verkehrs zu nutzen, und es auch eingeschränkt mobilen Menschen leichter machen, diese Dienste in Anspruch zu nehmen. Die Entwicklung des Systems erfordert industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die durch die genehmigten Beihilfen unterstützt werden.
Die Kommission kam heute zu dem Schluss, dass die Beihilfe die im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation festgelegten Voraussetzungen erfüllt, der 2006 verabschiedet worden war. Insbesondere befindet sie, dass die Beihilfe als Anreiz wirken wird, indem sie die Begünstigten ermutigt, sich stärker in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu engagieren, als sie es unter anderen Umständen würden, und dass sie die im Gemeinschaftsrahmen festgelegten Obergrenzen für die Höhe des Beihilfebetrags im Verhältnis zu den beihilfefähigen Kosten erfüllt.
Die Kommission kam heute zu dem Schluss, dass die Beihilfe die im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation festgelegten Voraussetzungen erfüllt, der 2006 verabschiedet worden war. Insbesondere befindet sie, dass die Beihilfe als Anreiz wirken wird, indem sie die Begünstigten ermutigt, sich stärker in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu engagieren, als sie es unter anderen Umständen würden, und dass sie die im Gemeinschaftsrahmen festgelegten Obergrenzen für die Höhe des Beihilfebetrags im Verhältnis zu den beihilfefähigen Kosten erfüllt.
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