Verbraucherzentrale wehrt sich gegen DERTOUR-Stornobedingungen

RS Updated
Die Stornierung einer Reise zu den Olympischen Spielen in Peking hätte DERTOUR-Kunden teuer zu stehen kommen können – zu teuer, wie das Landgericht
Frankfurt/Main jetzt entschieden hat.
Der Veranstalter hatte in den Allgemeinen Reisebedingungen bei einer Stornierung ab Februar 2008 Stornokosten von 80 Prozent des Reisepreises gefordert und den vollen Wert der Eintrittskarten. Die Verbraucherzentrale klagte gegen die Vertragsklauseln – das Gericht gab ihr nun Recht.

Hatte zum Beispiel ein Ehepaar eine Olympia-Reise vom 6. bis zum 16. August mit Flug und Hotelunterkunft für 7.396 Euro sowie Eintrittskarten für die Eröffnungsfeier, die Disziplinen Schwimmen, Turmspringen, Basketball und Reiten für insgesamt 962 Euro gebucht, so würden bei einer Stornierung seit dem 1. Februar 5.916 Euro Stornokosten für die Reise und zusätzlich 962 Euro - der volle Preis der Eintrittskarten - auf das Paar zu-kommen. Selbst wenn das Paar zwei Ersatzteilnehmer für die Reise finden würde, müsste es nach den Stornobedingungen jeweils 500 Euro Bearbeitungskosten und 30 Prozent des Wertes der Eintrittskarten, insgesamt also 1.288 Euro, an DERTOUR bezahlen.

Diese Reisebedingungen benachteiligen nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt die Kunden unangemessen und sind daher unzulässig. Das Urteil bedeutet, dass die Stornobedingungen unwirksam sind und die jeweiligen Stornokosten und Bearbeitungsgebühren zu unrecht von den Kunden ver-langt wurden. Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betroffenen Reisekunden, ihre Rückzahlungsansprüche bereits jetzt gegenüber DERTOUR geltend zu machen.

Weitere Infos:
Verbraucherzentrale BW

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