EU wehrt sich gegen Online-Flugtickets Nepp

RS Updated
In der gesamten Flugverkehrs-Branche gibt es gravierende und anhaltende
Verbraucherprobleme. Gegen jede dritte der insgesamt 386 geprüften
Webseiten musste in den vergangenen sieben Monaten wegen Verstößen
gegen das EU-Verbraucherrecht ermittelt werden. Das geht aus dem
Zwischenbericht über die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften gegen
irreführende Werbung und unlautere Praktiken beim Online-Verkauf von
Flugtickets hervor, den EU-Verbraucherschutzkommissarin Kuneva heute
vorgelegt hat.
Über 50 Prozent dieser Webseiten sind inzwischen korrigiert worden. Kuneva dazu: „Es ist nicht hinnehmbar, dass jeder dritte Verbraucher, der online ein Flugticket buchen will, geschröpft, irregeführt oder verwirrt wird. Meine Botschaft an die Unternehmen ist klar: entweder sie handeln jetzt, oder wir werden handeln."

Der Zwischenbericht über die Flugticket-Ermittlungen liefert eine Momentaufnahme des Stands der Durchsetzungsmaßnahmen vom 22. Februar 2008. Die Untersuchung konzentrierte sich auf irreführende Preisangaben, die Verfügbarkeit von Angeboten und unlautere Vertragsbedingungen, einschließlich bereits angekreuzter Kästchen und verständlicher Vertragsbedingungen in der Sprache des Verbrauchers. Danach wiesen viele Webseiten gleich mehrere Probleme auf. Insbesondere Preisangaben auf 58 Prozent der kontrollierten Seiten haben sich als größtes Problem erwiesen. Unregelmäßigkeiten bei den Vertragsbedingungen fanden sich auf 49 Prozent der Seiten und auf 15 Prozent ergaben sich Probleme, weil die beworbenen Angebote nicht verfügbar waren. Probleme bestehen dabei in der gesamten Flugverkehrsbranche, sowohl bei Fluggesellschaften als auch bei Reiseveranstaltern. Von den 79 Webseiten, die wegen irreführender Preisangaben kontrolliert wurden, gehören 44 (56 Prozent) zu Fluggesellschaften, 27 (34 Prozent) zu Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern, und 8 (10 Prozent) waren sonstiger Art wie beispielsweise Preisvergleichswebsites.

Zudem unterscheidet sich die einzelstaatliche Durchsetzungsrate erheblich von der grenzübergreifenden. Der Bericht nennt eine Durchsetzungs- bzw. Korrekturrate von 55 Prozent bei einzelstaatlichen Webseiten, bei denen die Behörden es mit Unternehmen im eigenen Land zu tun haben. Im Vergleich dazu steht eine Durchsetzungsrate von 9 Prozent in grenzübergreifenden Fällen, in denen nationale Behörden bei Behörden in einem anderen Mitgliedstaat, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, um Amtshilfe ersuchen, um die Rechtsvorschriften durchzusetzen.

Die Durchsetzungsmaßnahmen werden im Anschluss an eine weitere Berichterstattung nach dem 1. Mai 2009 intensiviert. Im Laufe des Jahres 2008 werden aktualisierte Daten über die Durchsetzung auf einzelstaatlichen Webseiten veröffentlicht.

Weitere Infos:
EU

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