Kaltakquise: Besserer Schutz vor Telefonwerbung

RS Updated
Erst vor wenigen Minuten klingelte das Handy bei einem Redaktionsmitglied. In Erwartung eines wichtigen Anrufs ging unser Redakteur trotz unterdrückter Nummer an das Mobiltelefon und die Frau am Ende der Leitung meinte auf Nachfrage woher sie die Telefonnummer habe, dass sich der eingefleischte ÖPNV-Fahrer auf der Webseite von Volkswagen registriert hätte und sich für den neuen VW Scirocco interessiere. Nach der Frage nach dem Geschäftsführer und Name des Unternehmens legte die vorher so freundliche Gesprächspartnerin einfach auf.
Das System ist immer gleich nur die Produkte sind anders. Mal habe man sich irgendwo im Internet für Reisen angemeldet mal für einen Hamburger Lottodienst. Dazu verbirgt der Anrufer seine Herkunftsnummer und muss so kaum rechtliche Konsequenzen fürchten. Die Masche heißt Kaltakquise und ist in Deutschland gegenüber Privatkunden seit 2004 nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Leider scheint dieses aber nicht auszureichen.

Das Geschäft scheint zu lohnen und ist undurchsichtig. So kann nicht eindeutig festgestellt werden, woher die Call-Center-Anrufer die Telefonnummern akquiriert haben. So erhielt ein anderer Redakteur vor wenigen Monaten auf seinen Festnetzanschluss einen Werbeanruf mit unterdrückter Rufnummer, obwohl die Telefonnummer nur dem engsten Familienkreis bekannt ist.

Ein kleines Licht am Tunnel gibt es nun gegen die Telefon-Abzocker: Baden-Württemberg hat im Bundesrat eine Initiative gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgestellt. Verbraucherminister Peter Hauk sagte am vergangenen Freitag in Berlin, ins Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) müsse eine neue Regelung aufgenommen werden. Danach sollen Verträge nicht bereits am Telefon wirksam werden, sondern erst nach Bestätigung des Verbrauchers, beispielsweise durch Brief, Email oder Fax.

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