Wieder einmal überschwemmen Reisegewinnmitteilungen die Briefkästen in Deutschland. Doch was auf den ersten Blick wie ein attraktiver
Reisegewinn aussieht, entpuppt sich in Wahrheit in den meisten Fällen
als üble Mogelpackung und wird bei einer Teilnahme meist zu einem
teuren Vergnügen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät daher bei Reisegewinnmitteilungen zu großer Vorsicht.
Kostenlos in den Urlaub: Vorsicht bei Reisegewinnmitteilungen
RS
Ralf Schmahld
Updated
Gegenwärtig versendet beispielsweise eine Sonnenschein Reisen Ltd. mit Sitz in Berlin eine Gewinnmitteilung für eine Busreise nach Paris, Südtirol oder Wien im Wert von 348 Euro pro Person im Doppelzimmer. Die glücklichen Gewinner sollen erfolgreich an einem Kreuzworträtsel teilgenommen haben. Das Ganze klingt verführerisch, die Landschaftsbilder und Sehenswürdigkeiten beeindrucken.
Aber wo ist der Haken? Dieser offenbart sich sehr schnell beim genauen Lesen der Leistungsbeschreibung. Nicht enthalten im "Gewinn" sind die Kosten für Mittag- und Abendessen. Es werden interessante Ausflüge offeriert, die jedoch vor Ort zugebucht - das heißt zusätzlich bezahlt - werden müssen. Die Hotels befinden sich lediglich an der Peripherie der Städte. Alle Zimmer sind mit DU/WC ausgestattet, mehr erfährt man nicht über das jeweilige Hotel.
Hier stellt sich natürlich die Frage, ob nicht eine Buchung in einem Reisebüro die bessere Alternative wäre, erklärte die Verbraucherzentrale. Vorteilhaft sei immer ein Reisevertrag mit einer genauen Leistungsbeschreibung und damit auch der Möglichkeit, bei Mängeln eine Reisepreisminderung geltend machen zu können. Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die Inanspruchnahme eines Reisegewinns sollten auf jeden Fall die anfallenden Zusatzkosten Berücksichtigung finden.
Aber wo ist der Haken? Dieser offenbart sich sehr schnell beim genauen Lesen der Leistungsbeschreibung. Nicht enthalten im "Gewinn" sind die Kosten für Mittag- und Abendessen. Es werden interessante Ausflüge offeriert, die jedoch vor Ort zugebucht - das heißt zusätzlich bezahlt - werden müssen. Die Hotels befinden sich lediglich an der Peripherie der Städte. Alle Zimmer sind mit DU/WC ausgestattet, mehr erfährt man nicht über das jeweilige Hotel.
Hier stellt sich natürlich die Frage, ob nicht eine Buchung in einem Reisebüro die bessere Alternative wäre, erklärte die Verbraucherzentrale. Vorteilhaft sei immer ein Reisevertrag mit einer genauen Leistungsbeschreibung und damit auch der Möglichkeit, bei Mängeln eine Reisepreisminderung geltend machen zu können. Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die Inanspruchnahme eines Reisegewinns sollten auf jeden Fall die anfallenden Zusatzkosten Berücksichtigung finden.
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