Neuer Finanzierungsmix: Öffentlich-rechtliche Sender ohne Werbung
RS
Ralf Schmahld
Updated
Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien hat sich in einem Interview mit „Das Parlament“ für einen neuen Finanzierungsmix des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland aus: „Es gibt in Europa Beispiele von öffentlich-rechtlichen Sendern etwa in Großbritannien und Frankreich, die auf Werbung verzichten. Deshalb habe ich die politische Frage in den Raum gestellt. Ich habe gefragt, ob man in Deutschland nicht einmal über die Finanzierung nachdenken will.“
Reding hatte schon im vergangenen Jahr einen Werbeverzicht der öffentlich-rechtlichen Sender vorgeschlagen. Sie begründet dies mit größerer Unabhängigkeit: „Wer allein durch öffentliche Mittel finanziert wird, der gerät auf jeden Fall weniger in den Verdacht, Wettbewerb und Medienvielfalt zu verzerren.“
Gleichzeitig geht Reding davon aus, dass Deutschland die neue EU-Fernsehrichtlinie, die unter bestimmten Voraussetzungen und mit Kennzeichnungspflicht das sogenannte Product-Placment in TV-Produktionen erlaubt, zügig regelt : „Ich erwarte, dass Deutschland die Fernsehrichtlinie eins zu eins umsetzt. Ich habe versucht, diese so klar wie möglich zu halten. Daher meine Bitte an die Regierung, aus einem Artikel in einer EU-Richtlinie nicht 500 Artikel in einem deutschen Ausführungsgesetz zu machen.“
Nach dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen die Öffentlich-Rechtlichen unter anderem nachweisen, dass ein Online-Angebot einen gesellschaftlichen Mehrwert bringt. Für diese Bewertung fordert Reding unabhängige Gutachter: „Am besten ist es, wenn externe Gremien den Drei-Stufen- oder auch Public-Value-Test übernehmen. Wir brauchen unabhängige und sachkundige Schiedsrichter. Andernfalls wird es automatisch zu Beschwerden seitens der Privaten kommen. Die EU-Kommission wird dem nachgehen, wenn sie berechtigt sind.“
www.das-parlament.de
Gleichzeitig geht Reding davon aus, dass Deutschland die neue EU-Fernsehrichtlinie, die unter bestimmten Voraussetzungen und mit Kennzeichnungspflicht das sogenannte Product-Placment in TV-Produktionen erlaubt, zügig regelt : „Ich erwarte, dass Deutschland die Fernsehrichtlinie eins zu eins umsetzt. Ich habe versucht, diese so klar wie möglich zu halten. Daher meine Bitte an die Regierung, aus einem Artikel in einer EU-Richtlinie nicht 500 Artikel in einem deutschen Ausführungsgesetz zu machen.“
Nach dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen die Öffentlich-Rechtlichen unter anderem nachweisen, dass ein Online-Angebot einen gesellschaftlichen Mehrwert bringt. Für diese Bewertung fordert Reding unabhängige Gutachter: „Am besten ist es, wenn externe Gremien den Drei-Stufen- oder auch Public-Value-Test übernehmen. Wir brauchen unabhängige und sachkundige Schiedsrichter. Andernfalls wird es automatisch zu Beschwerden seitens der Privaten kommen. Die EU-Kommission wird dem nachgehen, wenn sie berechtigt sind.“
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