Von der Babywiege bis zum Kfz-Teil: 2008 sind in den EU-Staaten mehr gefährliche Produkte vom Markt genommen worden als im Jahr zuvor. Das geht aus dem neuesten Jahresbericht der Kommission über das Schnellwarnsystem RAPEX hervor. Die Zunahme von Warnmeldungen um 16 Prozent ist auf gezielte Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten sowie Rückrufaktionen der Unternehmen selbst zurückzuführen. Die meisten Warnungen betrafen erneut Spielzeug und Artikel für Kleinkinder, darunter Fahrräder, Lauflernhilfen, Babywiegen und Schnuller sowie Elektroartikel und Kraftfahrzeuge. 59 Prozent der gemeldeten Produkte kamen aus China, ein Plus von sieben Prozent.
RAPEX: Zahl gefährlicher Verbraucher-Produkte steigt
Mittlerweile melden alle EU-Länder gefährliche Produkte in RAPEX. Am aktivsten war Deutschland mit insgesamt 205 Meldungen gefolgt von Spanien (163), der Slowakei (140), Griechenland (132) und Ungarn (129). 50 Prozent aller Meldungen kamen aus diesen Ländern. Ganz oben auf der Liste stehen nach wie vor Spielzeug, Elektroartikel und Kraftfahrzeuge. 53 Prozent der Warnmeldungen entfielen 2008 auf Spielzeug (498), Elektroartikel (169) und Kraftfahrzeuge (160). Diese Zahlen decken sich in etwa mit denen aus dem Vorjahr. Textilprodukte einschließlich Kleidung kamen mit 140 RAPEX-Meldungen auf Rang vier.
Der Grund für die Zunahme von RAPEX-Meldungen zu chinesischen Produkten ist das besondere Augenmerk, das chinesische Marktaufsichtsbehörden den bekanntermaßen risikoreichen Produktkategorien widmen. Auf der Grundlage von Informationen, die über die im September 2006 eingerichtete RAPEX-CHINA-Anwendung bereitgestellt werden, intervenieren auch die chinesischen Behörden im eigenen Land. Die Kommission übermittelt der chinesischen Marktaufsichtsbehörde AQSIQ regelmäßig RAPEX-Daten über gefährliche Produkte aus China, damit die chinesische Seite die Lieferung dieser oder ähnlicher Produkte in die EU unterbinden kann. Seit dem Bestehen von RAPEX?CHINA hat die AQSIQ Ermittlungen zu 669 RAPEX-Meldungen durchgeführt. In 352 Fällen (53 Prozent) führten diese Ermittlungen zu präventiven oder restriktiven Maßnahmen (Ausfuhrverbot oder Ausfuhrstopp, verschärfte Überwachung des chinesischen Herstellers oder Exporteurs), die zum Teil von der AQSIQ angeordnet, zum Teil vom chinesischen Hersteller oder Exporteur freiwillig ergriffen wurden. In den übrigen 317 Fällen (47 Prozent) wurde meist deswegen nichts unternommen, weil die von der EU bereitgestellten Informationen über das chinesische Unternehmen nicht genau genug waren.