Milliarden Geldstrafe für Intel

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Milliarden Geldstrafe für Intel

Die Europäische Kommission hat gegen Intel Corporation eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Grund ist der Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG-Vertrag). Das Unternehmen hat in rechts- und wettbewerbswidriger Weise versucht, Wettbewerber für Hauptprozessoren (CPUs) mit x86-Architektur vom Markt zu verdrängen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden."

Von Oktober 2002 bis Dezember 2007 war Intel mit einem Marktanteil von mindestens 70 Prozent Marktbeherrscher auf dem weltweiten Markt für CPUs mit x86-Architektur. Die EU-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Intel sich in zweierlei Weise rechtswidrig verhalten hatte. Erstens gewährte Intel Computerherstellern ganz oder teilweise versteckte Rabatte, wenn sie alle bzw. nahezu alle ihre CPUs mit x86-Architektur von Intel bezogen. Intel leistete außerdem direkte Zahlungen an einen großen Einzelhändler mit der Auflage, dass er nur Computer am Lager führte, die eine Intel-CPUs mit x86-Architektur besaßen. Durch diese Rabatte und Zahlungen wurde Kunden – und letztlich auch den Verbrauchern – die Möglichkeit genommen, sich für andere Computer zu entscheiden. Zweitens leistete Intel direkte Zahlungen an Computerhersteller, um die Einführung bestimmter Computer mit von Konkurrenten hergestellten CPUs mit x86-Architektur einzustellen bzw. zu verzögern und die Vertriebskanäle für diese Computer einzuschränken. Die EU-Kommission befand, dass Intel durch diese Verhaltensweisen seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für CPUs mit x86-Architektur missbraucht und dadurch den Verbrauchern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum geschadet hat. Der Weltmarkt für CPUs mit x86-Architektur beläuft sich zurzeit auf rund 22 Milliarden Euro pro Jahr, wobei rund 30 Prozent dieses Umsatzes auf Europa entfallen.

Die folgenden Computerhersteller sind von den in der Kommissionsentscheidung behandelten Verhaltensweisen von Intel betroffen: Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC. Bei dem betroffenen Einzelhändler handelt es sich um die Media Saturn Holding, in deren Eigentum die MediaMarkt-Kette steht. 2007 erwirtschaftete Intel einen weltweiten Umsatz von 27,972 Milliarden Euro. Die in diesem Fall verhängte Geldbuße trägt der Dauer und der Schwere des Verstoßes Rechnung. Im Einklang mit den Leitlinien der EU-Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen wurde die Geldbuße auf der Grundlage des von Intel im Europäischen Wirtschaftsraum mit dem Verkauf von CPUs mit x86-Architektur erzielten Umsatzes berechnet. Die Prüfung der EU-Kommission erfolgte auf Beschwerden von AMD aus den Jahren 2000, 2003 und 2006.

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