Im Jahr 2008 haben täglich durchschnittlich 275 Flugzeuge den Flughafen Zürich durch den deutschen Luftraum angeflogen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion über die Auswirkungen des Flugbetriebs am Flughafen Zürich. Anflüge vom Norden über deutsches Hoheitsgebiet dürften nur in der Zeit von 7 bis 21 Uhr erfolgen, heißt es weiter.
Auswirkungen des Flughafens Zürich auf Südbaden
An Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen sei dies nur zwischen 9 und 20 Uhr erlaubt. Abflüge vom Züricher Flughafen hätten so zu erfolgen, dass der Einflug in deutsches Hoheitsgebiet unterhalb Flugfläche 150 nur auf den veröffentlichten Streckenführungen erfolgt. Anflüge auf die Pisten 14 sowie 16 des Flughafens Zürich haben beim Überfliegen der Landesgrenze eine Flughöhe zwischen 3 500 ft und 4 500 ft über Meeresspiegel (MSL). Dies entspricht einer Flughöhe zwischen 1 050 m und 1350 m MSL.
Grund der Anfrage ist die Beratung eines eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 87d des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag. Danach soll es fortan verfassungsrechtlich möglich sein, dass auch ausländische Organisationen Flugsicherungsdienste in Deutschland erbringen. Nach den zeitgleich zu ändernden Vor- schriften des Luftverkehrsgesetzes setzt dies unter anderem voraus, dass zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Aufsichtsbehörde des Staates, in dem die ausführende Organisation ihren Sitz hat, eine völkerrechtliche Übereinkunft zur Sicherung der Kontroll- und Durch-setzungsbefugnisse geschlossen wurde. Bis zum Ablauf des Jahres 2012 soll eine solche völkerrechtliche Übereinkunft nicht notwendig sein.
Dieses Gesetzesvorhaben hat in den Landkreisen, die von den An- und Abflügen zum bzw. vom Flughafen Zürich betroffen sind, Bedenken ausgelöst. Bereits heute werden im Raum Südbaden Flugsicherungsdienste vom Schweizer Unternehmen Skyguide erbracht. Es wird befürchtet, dass Skyguide künftig auf eine Verlagerung von Flugverkehr nach Deutschland hinwirken und der deutsche Staat aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen nicht mehr die Möglichkeit haben wird, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Dies gilt umso mehr für den Zeitraum vor dem Abschluss einer völkerrechtlichen Übereinkunft. Die betroffenen Landkreise erwarten aufgrund sich ändernder An- und Abflugverfahren eine deutliche Zunahme der Belastungen durch Fluglärm.