Die EU-Kommission hat gegen Deutschland die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der ausstehenden Umsetzung der Richtlinie über Arbeitsbedingungen im internationalen Bahnverkehr eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren.
Bessere Arbeitsbedingungen bei der Bahn
Mit der Richtlinie wird eine zwischen den Sozialpartnern geschlossene europäische Vereinbarung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im internationalen Eisenbahnverkehr durchgeführt. Sie zielt auf zufriedenstellende Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Bahnverkehr ab, indem Mindeststandards für Einsatzbedingungen, Lenkzeiten, Unterbrechungen der Arbeit sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 27. Juli 2008 Zeit, um die Richtlinie nach Konsultation der Sozialpartner umzusetzen.
Am 1. Oktober 2008 hat die EU-Kommission Fristsetzungsschreiben – die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens – an 17 Mitgliedstaaten gesandt, die es versäumt hatten, die Richtlinie durch entsprechende nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen bzw. die Kommissionsdienststellen fristgerecht über das ordnungsgemäße Vorgehen zu unterrichten. Neun Länder - Portugal, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg und Frankreich - haben noch immer keine Maßnahmen ergriffen, um der Richtlinie nachzukommen, und sie haben auch keine entsprechenden Schritte gemeldet, so dass die EU-Kommission beschlossen hat, diesen Mitgliedstaaten eine mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der nationalen Maßnahmen zu übermitteln.