Kampf gegen unseriöse Werber

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Kampf gegen unseriöse Werber

Die Bundesnetzagentur hat auf die jüngste Welle der telefonischen Gewinnversprechen umgehend reagiert. Bereits kurz nachdem bei ihr die ersten Verbraucherbeschwerden über den Erhalt von unverlangten Gewinnanrufen eingegangen sind, hat die Behörde die ersten Maßnahmen ergriffen. Bisher wurde die Abschaltung von 16 Rufnummern angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.


Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine (0)900er-Rufnummer zu wählen.

Diese Gewinnanrufe verstoßen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen (0)900er-Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist. Für die aktuellen Gewinnanrufe sind drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spam ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern sind bei demselben Netzbetreiber geschaltet gewesen.

Ein Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.

Die konkreten Zeiträume der angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassoverbote finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de

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