Der deutsche Chargé d’Affaires in London, Eckhard Lübkemeyer, und der Direktor im Finanzministerium Gibraltars, James Tipping, haben heute in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dieses gewährt Deutschland Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, einschließlich Bankinformationen.
Ende der Steueroase Gibraltar - Fahnder erhalten Bankinformationen
Der Zugang zu Informationen sei nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht, erklärte das Bundesfinanzministerium. Das Abkommen ermöglicht es den deutschen Behörden, in Steuerstrafsachen um Informationen auch für zurückliegende Zeiträume zu ersuchen und im Übrigen für Veranlagungszeiträume, die nach dem Tag des Inkrafttretens beginnen.
Die Abkommensunterzeichnung sei ein wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen verzerrt wird. Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Großbritannien hatte Gibraltar durch ein sog. „Letter of entrustment“ zu den Verhandlungen ermächtigt.
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