Nicht weniger, aber auch nicht mehr als vier Töne beschäftigen derzeit das Münchener Landgericht. So soll der Erfinder der musikalischen Untermalung des McDonald's-Werbejingles "Ich liebe es" nicht ausreichend für seine Arbeit entlohnt worden und ein anderer Erfinder das geistige Werk für sich beanspruchen. Würde nicht der gelb-rote (und künftig grüne) Fast-Food-Riese im Mittelpunkt der Urheberrechtsstreitig stehen, würde der Nachrichtenwert gegen Null tendieren.
Nicht jedes Tönchen macht ein Krötchen: McDonald wegen Werbejingle verklagt
RS
Ralf Schmahld
Updated
Medienberichten zufolge soll ein Herr O. für die Werbeagentur Heye & Partner schon vor sechs Jahren die entsprechende Melodie produziert und eine Entlohnung von 1.500 Euro erhalten haben. Ein Herr T. soll diese dann für eine höhere Entlohnung weiterverkauft haben. Dieser wehrt sich unter anderem bei "Spiegel Online" gegen die Anschuldigungen, da er die Melodie selber erfunden habe.
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Das Landgericht steht nun vor einer wichtigen und wegweisenden Entscheidung, die Abseits dieses obskuren Falls für Aufsehen sorgen könnte. So muss die Behörde klären, ob vier Töne alleine für ein schützenswertes Werk reichen. Besonders die Deutsche Telekom wird das Urteil interessieren, ist ihr bekannter Logo-Jingle doch auch nur fünf Töne lang. Eine Schutzaberkennung muss das Unternehmen aber nicht befürchten steht doch die Tonfolge für die so genannten MFV-Töne (Mehrfrequenzwahlverfahren), die ein Analogtelefon sendet, wenn die Auskunftsnummer 11833 gewählt wird.
Ob die Tönchen doch ein paar Krötchen machen, dies entscheidet das Münchener Landgericht ab dem 24. Februar, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Es soll ein Streitwert von mehreren hunderttausend Euro zu Buche stehen.
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