Mikrokredite für Unternehmensgründungen

MB Updated
Mikrokredite für Unternehmensgründungen
Das Europäische Parlament hat der Einrichtung eines neuen Mikrofinanzierungsinstruments zugestimmt. Es soll Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen, helfen Kredite für Unternehmensgründungen zu bekommen.
Das neue "Europäische PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument" ist für Personen gedacht, die ein Kleinstunternehmen entweder gründen oder ausbauen wollen und Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen. Als ein solches Kleinstunternehmen gelten Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Mio. Euro Umsatz. Das Mikrofinanzierungsinstrument soll ihnen helfen, Darlehen von bis zu 25 000 Euro zu erhalten.
 


Finanzierung der Mikrokredite


Das Parlament unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, eine Summe von insgesamt 100 Mio. Euro für einen Zeitraum von vier Jahren bereitzustellen. Verschiedene Abgeordnete sprachen sich jedoch in der Plenardebatte dagegen aus, das neue Instrument durch das bestehende PROGRESS-Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität zu finanzieren.

Damit das Mikrofinanzierungsinstrument ab Anfang nächsten Jahres angeboten werden kann, möchte das Parlament, 25 Mio. Euro aus den Margen des EU-Haushalts für 2010 freigeben. Parlament und Rat haben sich noch nicht auf eine Finanzierung für die folgenden drei Jahre (2011 bis 2013) geeinigt.

Funktionsweise

Das Mikrofinanzierungsinstrument steht sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung, die Mikrokredite für Personen und Kleinstunternehmen anbieten. Die Mittel werden über die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.

Das Parlament hat den Beschluss zur Einrichtung des europäischen Mikrofinanzierungsinstruments mit 516 Stimmen bei 82 Gegenstimmen und vier Enthaltungen verabschiedet. Der Ministerrat muss der Einrichtung noch zustimmen, bevor das neue Instrument in Kraft treten kann.

Mit dem Lissabon-Vertrag, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, hat das Europäische Parlament neue Gesetzgebungsbefugnisse erhalten. Parlament und Ministerrat werden nun über nahezu alle Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene gemeinsam entscheiden - auch in der Landwirtschafts-, Einwanderungs-, Energie- und EU-Haushaltspolitik. Die Position des EP als einzige direkt gewählte EU-Institution wird gestärkt, z.B. indem die Abgeordneten ein größeres Mitspracherecht bei der Ernennung vieler EU-Spitzenpositionen bekommen.
 
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