Zur Adventszeit und zu Weihnachten sind Kerzen und Lichterschmuck in den meisten Haushalten unverzichtbar. Allerdings sollten insbesondere offene Flammen niemals unbeaufsichtigt brennen. Wer zusätzliche Sicherheit schaffen möchte, sollte zudem auf Rauchmelder nicht verzichten. Nach Auskunft von TÜV Rheinland haben zahlreiche Bundesländer bereits in ihren Bauordnungen festgelegt, dass bei Neubauten Rauchmelder sowohl in Privaträumen als auch in gewerblich genutzten Räumen installiert werden müssen. Doch auch dort, wo dies keine Pflicht ist, sollten Rauchmelder wie selbstverständlich zur technischen Ausstattung in Gebäuden gehören.
Advent, Advent der Tannenbaum brennt: Rauchmelder-Empfehlung
Rauch ist leichter als normale Raumluft, steigt also nach oben und verdichtet sich dort. Die unter der Raumdecke angebrachten Rauchmelder können deshalb den Rauch sehr viel früher als ein Mensch wahrnehmen. Das Warnsignal ertönt, längst bevor aus einem Schwelbrand ein Feuer entstanden ist – ein lebensrettender Mechanismus. Denn nur zwei- oder dreimaliges Einatmen von Rauch führt zu Bewusstlosigkeit und, wird man nicht rechtzeitig gefunden, zum Tod.
Die Fachleute von TÜV Rheinland empfehlen, dass jeder Raum über einen Rauchmelder verfügen sollte. Einfache Modelle sind schon ab zehn Euro zu haben. Longlife-Geräte kosten zwischen 40 und 50 Euro pro Stück. Prüfsiegel wie beispielsweise von TÜV Rheinland LGA gewährleisten, dass sie unabhängig kontrolliert wurden und somit die Qualität der Geräte. Neben der Zuverlässigkeit der Rauchmelder ist es auch wichtig, leicht zu erkennen, ob die Batterie bald zur Neige geht.
Das Signal der Rauchmelder ist mit 85 Dezibel so ausgelegt, dass man es nicht überhören kann, selbst wenn man fest schläft. Für Hörgeschädigte gibt es Melder, die zudem mit sehr hellen Lichtblitzen arbeiten und mit einer kleinen Scheibe verbunden sind, die in das Bettzeug des Schlafenden gelegt wird und im Alarmfall vibriert.