Hosen runter: Sex-Flatrate in Puffs vor dem Kadi

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Hosen runter: Sex-Flatrate in Puffs vor dem Kadi

Eine Geschäftsidee mit rechtlichem und geschmacklichen Haken: Getreu dem Motto "einmal bezahlen mehrfach kommen" sollen Konsumenten (Freier) in Bordellen Stuttgart-Fellbach, Wuppertal, Heidelberg und Berlin-Schönefeld sowohl die körperliche Dienstleistungen als auch Genussmittel, wie Getränke und Essen für ein einmaliges Entgelt von knapp hundert Euro in Anspruch nehmen können. Die Betreiber der so genannten "Pussy-Clubs" sahen darin erfolgsversprechendes Geschäftsmodell "ohne Konkurrenzdruck" für alle Beteiligten.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders und so stehen seit heute drei Frauen im Alter von 22, 26 und 27 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 25 und 30 Jahren vor dem Stuttgarter Landgericht, aber nicht für den Puffbetrieb, sondern wegen Sozialversicherungsbetrug. Der Anklage zufolge beschäftigten vier der Angeklagten im Zeitraum von März 2008 bis August 2008 bis einschließlich Juli 2009 in den Bordellen jeweils eine Vielzahl von jungen Frauen, die sie zur Sozialversicherung hätten anmelden müssen. Die Angeklagten sollen stattdessen die Prostituierten bewusst in ihrer Buchhaltung als „Selbstständige“ abgerechnet haben, um zu verhindern, dass die Sozialversicherungsbeiträge eingefordert werden. Einem weiteren 31jährigen Angeklagten wird Beihilfe zur Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Last  gelegt. Insgesamt sollen hierdurch Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro hinterzogen worden sein.

Die Angeklagten sollen überwiegend rumänische Frauen, die teilweise noch keine 21 Jahre alt waren, beschäftigt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frauen eine Arbeitsgenehmigung-EU benötigt hätten, um legal in Deutschland arbeiten zu können. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, die illegale Beschäftigung dadurch verborgen zu haben, dass sie die Frauen als „Selbstständige“ auftreten ließen. Dies soll den Angeklagten auch ermöglicht haben, die Frauen zu Arbeitsbedingungen zu beschäftigen, die von ihnen - den Angeklagten - eigenmächtig bestimmt wurden und die in Widerspruch zu denen anderer deutscher Arbeitnehmer standen.

Bekannt aus dem Telekommunikations-Bereich und Gaststättengewerbe scheint damit in deutschen Sex-Clubs auch die Flatrate-Idee verpufft. In der vergangenen "Sommerloch-Zeit liefen Politiker und Bürger Sturm gegen diese ihrer Ansicht nach "menschen- und frauenverachtende Geschäftspraxis". Das Ende des Prozesses wird für Anfang Mai erwartet.

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