Abmahnanwalt Gravenreuth erschießt sich nach "letztem Gruß in die Runde"

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Abmahnanwalt Gravenreuth erschießt sich nach "letztem Gruß in die Runde"

Günter Werner Freiherr von Gravenreuth war der erste von vielen Abmahnanwälten, die durch ein nicht immer bewusstes Fehlverhalten Anderer, sich mit Rechtsmitteln den Wohlstand sicherte. Für viele durch Gravenreuth Geschädigte ist der 22. Februar 2010 ein Feiertag, denn er verstand es vor allem aus den Schwächen "kleiner Leute" gekonnt Profit zu schlagen.

Er begann Anfang der 1980er Jahre damit Asterix Nachahmer im großen Stil abzumahnen. Berühmtheit erlangte er aber als er unter dem Namen Tanja Nolte-Berndel Software-Tauschgeschäfte initiierte. In den so genannten Tanja-Briefen antwortete er auf entsprechende Kleinanzeigen und ermutigte (meist) Teenager dazu auf einen Tausch einzugehen. Wenn dieser Zustande kam, setzte es Abmahnungen und Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.

Im beginnenden Internetzeitalter tauchte der Name von Gravenreuth im Zusammenhang mit dem Wort "Explorer" auf. So trat er als Anwalt der Ratinger Firma Symikron auf, die als Inhaberin der Marke „Explorer“ zahlreiche Webseiten-Betreiber abmahnte, die den Begriff „Explorer“ auf ihren Seiten verwendeten. Bei der Verteidigung der Marke „Explorer“ kam es zu Ungereimtheiten so dass schließlich das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke wegen Bösgläubigkeit löschen ließ.

In der IT-Szene entwickelte er sich zu dem Enfant terrible und in manchen Internetforen zu einer unerwünschten Person. So erhielt er beispielsweise im Heise-Forum des gleichnamigen Verlages ein virtuelles Hausverbot. Sein Ehrgeiz wirkte fast wie besessen, so als fordere er spektakuläre Abmahnungen heraus - vielleicht ging Gravenreuth damit einen Schritt zu weit. So wurde er am 10. September 2007 wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, da er die Internetdomain der taz pfänden ließ und diese versteigern wollte. Grund war nach Meinung des Anwalts eine ausstehende Rechnung aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die taz aber nachweislich gezahlt hatte. Die taz stellte Strafanzeige, der eine 14-monatige Haftstrafe folgen sollte.

Sollte: Denn am Ende bleibt nur Günter Werner Freiherr von Gravenreuth und eine Kugel in seinem Körper. Aber seine Aktivitäten werden noch lange nachhallen und potentielle Nachfolger stehen schon längst zu hunderten (leider) in seinen Fußstapfen.

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