Ciao Carmen und Friedrich: Aus für Telefon-Spammer

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Ciao Carmen und Friedrich: Aus für Telefon-Spammer

Ja kann das denn wahr sein: Eine nette Frau haucht mir am Telefon mit lieblicher Stimme entgegen, ich hätte soeben ein BMW-Coupé inkl. Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar gewonnen. Ja Wahnsinn, dabei habe ich noch nie was Großes gewonnen. Was? Ich muss eine 0900-Nummer zurückrufen und schon rollt der Sommerspaß vor die Tür? Ja nix wie ran an den Hörer. Ob Herr Kaiser von Telewin (wir berichteten), Carmen Götz oder Friedrich von Haber: Die Bundesnetzagentur schaltete jetzt fix und zwar die Rufnummern ab.

Denn bei der Wahl einer 0900-Nummer wartet nicht der Sportwagen vor der Tür, sondern eine saftige Rechnung im Briefkasten. Dies weiß inzwischen jeder, aber die Unternehmen setzten, trotz Verbot, weiter auf massenhafte computergenierte Anrufe. Es sind regelrechte Telefon-Spam-Wellen, die über das Land rollen und nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen die entsprechenden Rufnummern abgeschaltet.

Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung. Sie stellen damit regelmäßig einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und sind rechtswidrig. Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen (0)900er Rufnummer. Schließlich erfolgten die Werbeanrufe entgegen der gesetzlichen Vorschriften mit unterdrückter Rufnummer.

Gleichzeitig hat die Behörde Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für solche Rufnummern angeordnet, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren. Diese gelten regelmäßig ab dem ersten, der Bundesnetzagentur gemeldeten Tatzeitpunkt. Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur sei der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt.

Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.

Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet.


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