Genau vor 54 Jahren wurde Geschichte geschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg unterzeichneten am 25.03.1957 in Rom den EWG-Vertrag (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) - beide auch bekannt als Römische Vertrage. In Kraft traten diese zu Beginn des Jahres 1958. Das Haus Europa wurde errichtet. Das Fundament für dieses Haus wurde zuvor bereits 1950 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) gelegt.
25. März 1957: Grundsteinlegung für das Haus Europa
MB
Marco Bertram
Updated
Bis zur Europäischen Union der Gegenwart war es ein langer Weg mit etlichen neuen Verträgen. Fusionsvertrag, Einheitliche Europäische Akte, Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon. Ein Meilenstein war der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht unterzeichnet wurde. Aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde die Europäische Gemeinschaft (EG), die zusammen mit der PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) und der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) die drei Säulen der Europäischen Union bildete.
In Lissabon wurde schließlich am 13. Dezember 2007 der "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" - kurz der Vertrag von Lissabon - unterzeichnet, der die rechtliche Grundlage der heutigen Europäischen Union bildet.
Schritt für Schritt wurde die Europäische Gemeinschaft / Europäische Union auf 27 Mitgliedsstaaten erweitert. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist die EU der größte gemeinsame Markt der Erde.
Für die EU gibt es eine langfristige Perspektive. Eines Tages sollen alle europäischen Länder unter einem gemeinsamen Dach vereint werden. So sind Kroatien, Island und die Türkei Beitrittskandidaten mit laufenden Verhandlungen. Bei Mazedonien und Montenegro handelt es sich dagegen um Beitrittskandidaten ohne laufende Verhandlungen. Die Mitgliedschaft beantragt haben bereits Albanien und Serbien, allerdings wird es keine ernsthaften Verhandlungen geben, bevor das Kosovo-Problem gelöst wird. Als potentielle Mitgliedsstaaten werden auch das Kosovo und Bosnien und Herzegowina bezeichnet, ein Antrag liegt allerdings noch nicht vor.
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In ferner Zukunft könnte es noch weitaus mehr Mitgliedsstaaten geben, die Liste der möglichen zukünftigen Beitrittskandidaten ist lang: Die EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine, Weißrussland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. In der Runde tauchen auch Färöer, Grönland, Isle of Man und die Kanalinseln auf. Ob jedoch so manch ein Steuerparadies eines Tages der EU angehören wird, ist fraglich.
Auch außereuropäische Staaten könnten eines Tages zum erweiterten Kandidatenkreis gehören, so zum Beispiel Algerien, Israel, Cabo Verde, Kasachstan, Marokko, Tunesien und auch Russland. Ob eines Tages jedoch Algerien oder Tunesien tatsächlich der EU angehört, steht mehr als in den Sternen...
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