Großbritannien hat jetzt die "Wellington-Erklärung" unterzeichnet, mit
der der Weg zum Abschluss eines völkerrechtlich verbindlichen
Instrumentariums für ein Verbot bestimmter Arten von Streumunition
geebnet werden soll, deren Einsatz der Zivilbevölkerung inakzeptable
Schäden zufügt.
Verbot von Streumunition - Großbritannien dabei
RS
Ralf Schmahld
Updated
Großbritannien ist einer der ursprünglich 46 Unterzeichnerstaaten der Oslo-Erklärung, mit der vor etwas mehr als einem Jahr dieser Prozess eingeleitet wurde. Die heutige Erklärung ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Konferenz von Dublin im kommenden Mai, auf der die Staaten, einschließlich Großbritannien, den endgültigen Vertrag aushandeln wollen, damit er im Laufe dieses Jahres unterzeichnet werden kann.
Nicht explodierte Streumunition kann jahrzehntelang in der Erde verbleiben und weiter das Leben von Menschen gefährden sowie den Wiederaufbau und die Entwicklung nach einem Konflikt behindern. Jährlich gibt Großbritannien etwa 10 Mio. GBP (etwa 15 Mio. Euro) für Räumung von Minen und anderer nicht explodierter Kampfmittel (einschließlich nicht explodierter Streumunition) aus. Mit unserer Unterstützung befreien wir die Zivilbevölkerung direkt von der Gefahr, die von nicht explodierter Streumunition ausgeht.
Großbritannien wird sowohl im Oslo-Prozess als auch im Rahmen der UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) weiter mit der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten. Das schließt Nutzer und Hersteller von Streumunition ein, die nicht am Oslo-Prozess beteiligt sind, um zu garantieren, dass die humanitären Ziele, die wir und andere gemeinsam verfolgen, auch erreicht werden.
Nicht explodierte Streumunition kann jahrzehntelang in der Erde verbleiben und weiter das Leben von Menschen gefährden sowie den Wiederaufbau und die Entwicklung nach einem Konflikt behindern. Jährlich gibt Großbritannien etwa 10 Mio. GBP (etwa 15 Mio. Euro) für Räumung von Minen und anderer nicht explodierter Kampfmittel (einschließlich nicht explodierter Streumunition) aus. Mit unserer Unterstützung befreien wir die Zivilbevölkerung direkt von der Gefahr, die von nicht explodierter Streumunition ausgeht.
Großbritannien wird sowohl im Oslo-Prozess als auch im Rahmen der UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) weiter mit der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten. Das schließt Nutzer und Hersteller von Streumunition ein, die nicht am Oslo-Prozess beteiligt sind, um zu garantieren, dass die humanitären Ziele, die wir und andere gemeinsam verfolgen, auch erreicht werden.
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