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Click and Spam: E-Mail-Marketing Trick von ClickandBuy

26 Nov 2010 12:36 #15791 von turusv15
** This thread discusses the content article: Click and Spam: E-Mail-Marketing Trick von ClickandBuy **

An sich sind Micropayment-Anbieter wie PayPal oder Click and Buy aus der modernen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Ruck zuck sind Videos oder Mp3s im Internet bezahlt, vom Konto abgebucht und heruntergeladen. Eine feine Sache, wenn da nicht die nervigen Werbemails der jeweiligen Anbieter wären, die der Kunde auch erhält, auch wenn er meint sich nicht explizit dafür angemeldet zu haben.





Nehmen wir das Beispiel ClickandBuy: Bei der Registrierung für den Service wird der künftige Kunde gefragt, ob er (Zitat) "über exklusive Angebote von ClickandBuy, Partnern und Unternehmen aus den genannten Branchen informiert werden möchte". Dazu müsste der Kunde einfach nur ein Häkchen im Anmeldeformular setzen, wenn er dies nicht macht, so ist mit klarem Menschenverstand davon auszugehen, dass kein Nutzung und Verarbeitung seiner Daten für "Werbung per Post, E-Mail, Telefon und SMS" erfolge. Falsch gedacht.
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Denn auch wenn das Häkchen nicht gesetzt wird, trudeln nach und nach digitale Werbebriefe von ClickandBuy im Postfach ein. Im Kleingedruckten ist vermerkt, das der Werbe-Newsletter angeblich auf eigenen Wunsch erfolge, um ihn abzubestellen müsse einfach auf einen Link geklickt werden. Warum das Unternehmen dem Kunden ungefragt Werbepost zusendet und so gegen geltendes Recht verstößt, bleibt unbeantwortet. Dabei steht auch in der Unternehmens eigenen Datenschutzerklärung, dass sich der Kunde dafür explizit anmelden müsse.

Scheinbar ein intelligenter Kniff des Unternehmens, denn welcher Kunde hätte schon die Zeit sich umfangreich zu beschweren, wo doch das Unternehmen jederzeit behaupten kann, das der Kunde das Häkchen zum Empfang des Werbespams gesetzt habe. Es würde Aussage gegen Aussage stehen. Gratulation kann man an dieser Stelle nur sagen. Ein hervorragender E-Mail Marketing-Schachzug, das Auswahlfeld als Alibifunktion zu kombinieren, denn mit Sicherheit bleibt so der eine oder andere Kunde dem Unternehmen in Sachen Werbung erhalten.

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26 Nov 2010 12:36 #15792 von tottodsc
Ich hoffe dieser Artikel ist nicht ernst gemeint.

"Gratulation kann man an dieser Stelle nur sagen. Ein hervorragender E-Mail Marketing-Schachzug, das Auswahlfeld als Alibifunktion zu kombinieren, denn mit Sicherheit bleibt so der eine oder andere Kunde dem Unternehmen in Sachen Werbung erhalten."

Dies hat nicht einmal ansatzweise etwas mit einem hevorragenden E-Mail Marketing-Schachzug zun tun, diese Vorgehensweise ist schlichtweg illegal. Und nebenbei: Der Versender muss das Opt-in des Kunden zweifelsfrei nachweisen können, was in diesem Fall garantiert nicht möglich sein wird.

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26 Nov 2010 14:29 #15793 von Redaktion
Richtig erkannt: der Artikel macht auf einen Misstand aufmerksam und die Vorgehensweise von ClickandBuy und Co

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10 Dez 2010 12:57 #15865 von peter wehner
kann meinem vorposter nur zustimmen. nach geltender rechtslage muß das werbende unternehmen die zustimmung des mailempfängers beweisen können. unternehmen wie click & buy bauen darauf, dass den empfängern der rechtsweg zu aufwendig ist. das ist kein "hervorragender schachzug" sondern einfach dümmlich - und passt damit zur dümmlichen gestaltung der emails von click & buy.

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