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Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für Mr. nexnet GmbH ab
- Andreas
13 Sep 2010 01:42 #15346
von Andreas
Andreas antwortete auf Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
So viel dazu...
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- verena
14 Sep 2010 11:12 #15349
von verena
verena antwortete auf Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
ich habe wirklich meine gemahnten telefonkosten verursacht.jetzt habe ich seid langem 2 ratenzahlungen mit bussek&mengede.nun wollt ich mal anrufen und nachfragen wieviel noch offen ist,da geht das telefon nicht mehr.was nun?gibt es die nicht mehr?soll ich weiter zahlen?hilfeeeeee.
lg verena
lg verena
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- johannson
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- Beiträge: 12
14 Sep 2010 11:20 - 15 Sep 2010 09:25 #15350
von johannson
johannson antwortete auf Aw: Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
Auch und vor allem die Nutzer von Internet-by-Call-Einwahlen können seit Jahren Lieder von dem hier kritisierten Konglomerat mutmaßlicher aber jedenfalls gut organisiert scheinender Abzocker von mehr oder weniger un- oder teilberechtigter Forderungen sowie Anwaltsgebühren singen. Wer es nicht glauben will oder Ratschläge sucht, schaue auch nach in den Foren von teltarif.de, telespiegel.de. Gibt man "nexnet" und "bussek & mengede" in eine Suchmaschine ein, wird man bekanntlich fündig ohne Ende.
Was tun? Wer nichts schuldet, sollte unter keinen Umständen auch nur 1 Cent zahlen. Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, dem innerhalb von 2 Wochen durch bloßes Ankreuzen widersprochen werden muss, oder bis zur Klage dieser Leute ist ein weiter Weg.
Auch in diesem Forum hier berichten einige "Opfer", sie hätten gezahlt. Nur deswegen sterben solche Geschäftsmodelle nicht aus! Man bestreite den behaupteten Anspruch (Forderung) und vor allem die Mahn- und Anwaltsgebühren schriftlich. Solche von vor dem 31.12.2006 sind bekanntlich 3 Jahre später ohnehin verjährt. Also berufe man sich hilfsweise auch auf Verjährung. Den Zugang von Rechnungen und Mahnungen muss die Gegenseite beweisen.
Wenn es sich - wie häufig - um angebliche Telefongebühren handelt, sollten Betroffene sofort und beweisbar einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) sowie (wie in anderen Foren empfohlen) ein s. g. Prüfprotokoll nach § 45i TKG anfordern.
Wird man - an sich schon mehr als ungewöhnlich - von der Anwaltskanzlei angerufen: auf nichts einlassen, auflegen!
Wer meint, in seinem Fall handele es sich um Betrug, eine Vorstufe davon oder auch nur unseriöses oder standeswidriges anwaltliches Gebaren, sollte die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin von dem Fall informieren, ggf. in Beschwerdeform. Wer selbst unsicher ist und keinen Anwalt preisgünstig an Hand hat, sollte die örtliche Verbraucherzentrale (VZ) einschalten und zudem deren Bundesverband informieren (E-Mail: [url=]Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein![/url]). Auf den Seiten einzelner VZ gibt es auch formgerechte Schreiben zum Download, die man verwenden kann und sollte, um dubiose "Forderungen" zurückzuweisen.
Noch eine Erkenntnis: Ohne, dass man sich um solche dreisten Abzockversuche kümmert, geht es leider nicht. Das Studieren verschiedener einschlägiger Foren mag ja anstrengend sein, erschließt aber oft Informationen und Erkenntnisse, die uns Opfer weniger Fehler machen lassen. Und vom voreiligen Zahlen = Segelstreichen abhalten.
Was tun? Wer nichts schuldet, sollte unter keinen Umständen auch nur 1 Cent zahlen. Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, dem innerhalb von 2 Wochen durch bloßes Ankreuzen widersprochen werden muss, oder bis zur Klage dieser Leute ist ein weiter Weg.
Auch in diesem Forum hier berichten einige "Opfer", sie hätten gezahlt. Nur deswegen sterben solche Geschäftsmodelle nicht aus! Man bestreite den behaupteten Anspruch (Forderung) und vor allem die Mahn- und Anwaltsgebühren schriftlich. Solche von vor dem 31.12.2006 sind bekanntlich 3 Jahre später ohnehin verjährt. Also berufe man sich hilfsweise auch auf Verjährung. Den Zugang von Rechnungen und Mahnungen muss die Gegenseite beweisen.
Wenn es sich - wie häufig - um angebliche Telefongebühren handelt, sollten Betroffene sofort und beweisbar einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) sowie (wie in anderen Foren empfohlen) ein s. g. Prüfprotokoll nach § 45i TKG anfordern.
Wird man - an sich schon mehr als ungewöhnlich - von der Anwaltskanzlei angerufen: auf nichts einlassen, auflegen!
Wer meint, in seinem Fall handele es sich um Betrug, eine Vorstufe davon oder auch nur unseriöses oder standeswidriges anwaltliches Gebaren, sollte die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin von dem Fall informieren, ggf. in Beschwerdeform. Wer selbst unsicher ist und keinen Anwalt preisgünstig an Hand hat, sollte die örtliche Verbraucherzentrale (VZ) einschalten und zudem deren Bundesverband informieren (E-Mail: [url=]Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein![/url]). Auf den Seiten einzelner VZ gibt es auch formgerechte Schreiben zum Download, die man verwenden kann und sollte, um dubiose "Forderungen" zurückzuweisen.
Noch eine Erkenntnis: Ohne, dass man sich um solche dreisten Abzockversuche kümmert, geht es leider nicht. Das Studieren verschiedener einschlägiger Foren mag ja anstrengend sein, erschließt aber oft Informationen und Erkenntnisse, die uns Opfer weniger Fehler machen lassen. Und vom voreiligen Zahlen = Segelstreichen abhalten.
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- jens
18 Sep 2010 17:52 #15375
von jens
jens antwortete auf Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
Hi habe auch einige Mahnungen bekommen und habe ienfach alles was ich im internet gefunden habe als Aanhang mit gefaxt (fritzfax faxen umsonst) und das waren dann eingie hundert seiten. Solange man dies als Anhang mit sendet (beispielsweise begründete zweifel an der Rechnung angeben und das im wiederspruch beschreiben und sagen das man im internet einiges gefundet hat was man als anhang sendet) und seit dem seit 2 jahren nichts mehr von denen gehört.
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- Konny
21 Sep 2010 12:59 #15390
von Konny
Konny antwortete auf Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
Habe auch Post von Bussek & Mengede wegen angeblich nicht bezahlter Telefonkosten im Jahr 2006!!! von ca. 2,50 € plaus Anwaltskosten erhalten. Nachdem ich schriftlich Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich eine Mitteilung von der Anwaltskanzlei, dass die Akte geschlossen sei.
Also nicht unbedingt zahlen.
Also nicht unbedingt zahlen.
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- Katharina D.
24 Sep 2010 17:58 #15404
von Katharina D.
Katharina D. antwortete auf Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
Wir haben vor drei Wochen eine Rechnung von mr nexnet GmbH erhalten über 3,97€. Telefonisch war niemand zu erreichen, daher habe ich das ignoriert.
Diese Woche erhalten wir ein Schreiben dieser besagten Berliner Anwaltskanzlei über einen Betrag von immerhin schon 37,01€. Haha.
Ich werde einfach abwarten. Oder ist es doch besser, schriftlich dagegen anzugehen?
Diese Woche erhalten wir ein Schreiben dieser besagten Berliner Anwaltskanzlei über einen Betrag von immerhin schon 37,01€. Haha.
Ich werde einfach abwarten. Oder ist es doch besser, schriftlich dagegen anzugehen?
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- marisa
27 Sep 2010 13:56 #15422
von marisa
marisa antwortete auf Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für mr. nexnet GmbH ab
wir haben unsere mahnkosten der anwaltskanzlei beglichen das war im juli diesen jahres,seid ein paar wochen rufen die fast täglich mit einer 0800 nummer bei uns an,dass ist so penetrant das wir schon gar nicht mehr ran gehen.als ich vorhin zurück gerufen habe u wissen wollte was sie noch wollen hat die gute dame verneint sie haben nicht angerufen
(woher sollten wir die nummer haben) und aufgelegt.ich habe nochmal angerufen die dame hat nicht aufgelegt war aber ziemlich unfreundlich das wir die kontoauszüge haben wo belegt ist das der betrag bezahlt worden ist hat die gar nicht interessiert!habe ihr gesagt welche seriöse anwaltskanzlei die leute per telefon belästigt,sie machen das u dürfen das auch hat sie gesagt.werde mich jetzt beim anwalt erkundigen ob die das dürfen.....bin immer noch geladen......
(woher sollten wir die nummer haben) und aufgelegt.ich habe nochmal angerufen die dame hat nicht aufgelegt war aber ziemlich unfreundlich das wir die kontoauszüge haben wo belegt ist das der betrag bezahlt worden ist hat die gar nicht interessiert!habe ihr gesagt welche seriöse anwaltskanzlei die leute per telefon belästigt,sie machen das u dürfen das auch hat sie gesagt.werde mich jetzt beim anwalt erkundigen ob die das dürfen.....bin immer noch geladen......
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