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Öffnet eine neben ihrem Auto stehende Person die Autotür muss der herankommende Fahrer nicht mit einem weiteren Öffnen der Tür rechnen. Deshalb trägt er bei einem Unfall in der Regel keine Schuld. Anders verhält es sich, wenn eine im Fahrzeug sitzende Person die Tür öffnet. Kommt es in diesem Fall zu einem Schaden haftet der Fahrer ebenfalls mit. So entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 23. Januar 2009.
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