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Die geltenden Grenzwerte reichen aus, um die Bevölkerung ausreichend
vor den bekannten Gefahren der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Das ist
das Ergebnis eines sechsjährigen Forschungsprogramms, das das
Bundesumweltministerium im Juni 2002 in Auftrag gegeben hat und das
fachlich vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreut wurde.