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Der Mindesinhalt einer Packung Zigaretten soll von 17 auf 19 Stück erhöht werden. Außerdem wird für Zigarettentabak ein Mindestinhalt von 30 Gramm pro Packung neu eingeführt. Dies geht aus einer Sitzung des Finanzausschusses hervor. Unions- und SPD-Fraktion haben sich dafür ausgesprochen, dass der Bundestag auch in Zukunft darüber befindet, wie viele Zigaretten sich mindestens in einer Packung befinden müssen. Dies machten Sprecher beider Fraktionen in der Sitzung deutlich und wiesen damit einen Vorschlag des Finanzministeriums zurück, den Mindestinhalt statt per Gesetz durch eine Rechtsverordnung zu regeln.
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