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Am heutigen 29. Juli 2009 tritt das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Bahnfahrer haben dann vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte. Das Gesetz beruht auf einer EG-Verordnung, die ab dem 3. Dezember 2009 europaweit gelten wird. Das neue Fahrgastrechtegesetz soll die Rechte der Bahnreisenden in Deutschland verbessern. So haben Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer künftig bei Verspätungen und bei Zugausfällen sowie beim Verpassen des ANschlusszuges einen Anspruch auf anteilige Erstattung des Fahrpreises.
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