×
Forum zu aktuellen und wichtigen Ereignissen in Politik und Gesellschaft. Diskussionsbereich zu allen Kommentaren der Artikel unter www.turus.net/gesellschaft
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat. Vorausgegangen war ein Fall, bei der die Klägerin vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen gebrauchten BMW 316 i mit einer Laufleistung von 174.500 km zu einem Kaufpreis von 4.100 Euro erwarb.
Bitte Anmelden oder Kostenlos registrieren um der Konversation beizutreten.