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Gewerbliche Beherbergungsbetriebe – dazu zählen beispielsweise Hotels
und Gasthöfe – und privat vermietete Ferienunterkünfte – also
Ferienwohnungen, -zimmer und Pensionen –, die für mindestens drei
Monate im Kalenderjahr schließen, können sich für diese Zeit von den
Rundfunkgebühren befreien lassen. Dies geht auf Initiative des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) und seiner Mitglieder hervor.