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Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künstlersozialabgabe (KSA) verpflichtet. Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sie sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts.