Das Landgericht Braunschweig hat den ehemaligen Vorsitzenden des Volkswagen- Gesamtbetriebsrats Dr. h.c. Klaus Volkert, der zugleich Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, des Eurokonzernbetriebsrats und des Weltkonzernbetriebsrats und als Arbeitnehmervertreter Mitglied des Aufsichtsrats war, wegen Untreuehandlungen zum Nachteil seines Arbeitgebers zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nach Angaben des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.
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