Hansa Rostock

06 Jan 2016 10:00 #28399 von Rostocker
Rostocker antwortete auf Hansa Rostock
Na dann Arsch hoch!!!

Video vom ersten Tag im Trainingslager in der Türkei:

www.youtube.com/watch?v=APONQBdbe38
06 Jan 2016 13:26 #28406 von Marco
Marco antwortete auf Hansa Rostock
Aufruf der Fanszene des F.C. Hansa Rostock:

+++ALLE SAMSTAG NACH SCHWERIN+++
Hallo Hansafans,
am Samstag spielen unsere Amateure beim KURZURLAUB.DE-CUP in Schwerin. Damit unsere Jungs ein erfolgreiches Turnier spielen, soll es ihnen natürlich auch an der nötigen Unterstützung nicht fehlen.
Daher kommt alle am Samstag den 09.01.2016 in die Kongresshalle Schwerin und supportet unsere Amas. Karten könnt ihr am Donnerstag ab 18 Uhr für 10 € im Raum erwerben.
DER POKAL DEM FCH!!!


Anhänge:
07 Jan 2016 00:46 #28443 von Twixx
Twixx antwortete auf Hansa Rostock

Hallo Hansafans,

dem BWRH-Mitglied Bernie Blaubarsch (Name geändert) wurde vorgeworfen, bei einem Auswärtsspiel vermummt verbotene Pyrotechnik abgebrannt zu haben. Vom Amtsgericht erhielt er dafür einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 10,00 €.

Da er sich keiner Schuld bewusst war, wandte sich Bernie an einen von der Blau-Weiß-Roten Hilfe vermittelten Anwalt. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Die Akte war sehr dünn, aber immerhin war ein Video enthalten. In dem Video sah man, wie ein vermummter Hansafan auf eine Stange kletterte und einen pyrotechnischen Gegenstand abbrannte. Auch der Rest der Hanseaten war nicht untätig und der Gästefanblock war ordentlich vernebelt. Der vermummte Hansafan kletterte alsbald die Stange hinunter und verschwand im Rauch.

Aus einem Vermerk einer szene(un)kundigen Polizeibeamtin ergab sich, dass es sich bei dem vermummten Hansafan um Bernie handeln solle. Wer wie oder aufgrund welcher Indizien tatsächlich darauf gekommen war, wurde nicht aufgeführt. Mehr als dass es sich um einen jüngeren männlichen Fan handeln muss, konnte in dem Video jedenfalls nicht erkannt werden.

Wie in diesen Fällen üblich, wurde durch das Amtsgericht ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Bernie und sein Verteidiger machten sich frohen Mutes auf die Reise. Beide waren sehr gespannt, was die als Zeugin geladene Polizistin angesichts des Videos wohl zum Besten geben würde.

Doch alles kam anders. Zwar wurde das Video in Augenschein genommen und allseits festgestellt, dass weder erkennbar ist, ob es sich um verbotene Pyrotechnik, also ohne BAM-Siegel, noch ob es sich um Bernie handelt – allerdings erschien die Zeugin nicht. Laut Hörensagen hatte sie im Vorfeld kundgetan, nichts zur Identifizierung sagen zu können. Entschuldigt für die Verhandlung hatte sie sich aber anscheinend nicht. Kein Problem – es wurde ein neuer Termin bestimmt.

Achtung! Wir raten stark davon ab, bei Gericht anzurufen, zu sagen, dass man nichts wisse und dann nicht zum Termin zu erscheinen. Dies hätte unweigerlich zur Folge, dass einem ein Ordnungsgeld und/oder die zwangsweise Vorführung durch die Polizei sowie die Kosten des geplatzten Termins auferlegt werden.

Nicht jedoch, wenn die Zeugin eine Polizeibeamtin ist natürlich. Der Vorschlag des Verteidigers, ein Ordnungsgeld auszusprechen, wurde vom Gericht und der Staatsanwältin mit einem müden Lächeln bedacht.

Neuer Termin, neues Glück – neue Reise – und Terminkosten. Dieses Mal waren zwei andere szenekundige Beamte geladen und sogar so gnädig, das Gericht mit ihrer Anwesenheit zu beglücken. Die beiden Beamten wollten die vermummte Person unmittelbar vor Ort als Bernie identifiziert haben. Dies erschien aufgrund des geschilderten Tathergangs jedoch äußerst unwahrscheinlich. Die immer noch vermummte Person soll sich nämlich nach dem Herunterklettern aus dem Sichtfeld der Beamten entfernt haben und sei im Schutz des Rauches und der Menschenmasse des Gästeblockes verschwunden, so ihre Aussage.

Ob das Gericht den Beamten glaubte, darf bezweifelt werden – zu einer Verurteilung hat es jedenfalls nicht gereicht. Zu einem Freispruch aber auch nicht. Den verhinderte die Staatsanwaltschaft, die den Antrag stellte, das Verfahren gem. § 154 StPO einzustellen. Das Gericht kam dem nur zu gerne nach. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrenseinstellung, weil die zu erwartende Strafe im Hinblick auf eine Strafe in einem anderem Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Dies kann gemacht werden, ohne den Betroffenen zu fragen. Da Bernie so keine Chance hatte, dagegen vorzugehen, blieb er zwar unbestraft, aber – anders als bei einem Freispruch – auch auf den Verteidigerkosten für zwei Verhandlungstage sitzen.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock


blau-weiss-rote-hilfe.de/bernie-auf-unnuetzer-reise/
07 Jan 2016 20:37 #28451 von Twixx
09 Jan 2016 17:55 #28493 von Twixx
Twixx antwortete auf Hansa Rostock

Hallo Hansafans,

unser Mitglied, seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, und gegen das nun schon sieben Monate lang ein Prozess geführt wird, ist heute aus der JVA Waldeck entlassen worden und wieder zu Hause.

Das Oberlandesgericht Rostock hat mit Beschluss vom 07.01.2016 den Haftbefehl gegen den Hansafan aufgehoben und die Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Die weitere Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig, so das OLG in seinem Beschluss. Die bisherige Verzögerung zusammen mit dem abzusehenden weiteren Verlauf des Verfahrens ist nicht mehr vertretbar. Zwar könne weiterhin ein dringender Tatverdacht angenommen werden, genauso wie eine Fluchtgefahr, aber die Richter des OLG können nicht erkennen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und die Kammer des Landgerichtes das Verfahren so geführt haben, dass es zeitnah zu einer Entscheidung, sprich zu einem Urteil kommt.

Zunächst konnte wegen einer fehlerhaften Ladung und einer falschen Schöffenauswahl zweimal das Verfahren nicht beginnen. Danach wurde innerhalb von 26 Wochen nur an 22 Tagen, und teilweise auch nur kurz, verhandelt. Ein Gutachten wurde von der Polizei nicht unverzüglich an das Gericht weitergeleitet. Weitere Gutachtenaufträge der Strafkammer sind nicht nachvollziehbar erst im Laufe der Verhandlung erteilt worden. Zuletzt ist Ende November vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, dass vermutlich erst im Februar in der Verhandlung erörtert werden könne. Wie die Strafkammer des Landgerichts selbst einräumte, ergab sich die Notwendigkeit für dieses Gutachten bereits in der Verhandlung am 23.10.2015, also fünf Wochen vor der Auftragserteilung.

Dabei hat die Verteidigung zur Entlastung des Angeklagten schon bei Verhandlungsbeginn im Juli die Beiziehung und gutachterliche Auswertung von sämtlichem audiovisuellen Material gefordert.

Die Entscheidung jetzt beruht auf einem zuletzt im Dezember von der Verteidigung gestellten Antrag auf Haftentlassung. Zuvor wurde mehrfach von der Verteidigung die Verletzung des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebotes, aber auch die Verletzung des Gebotes eines fairen Verfahrens angerügt. Unter anderem wird der Verteidigung die Einsicht in sämtliches der Polizei zur Verfügung stehendes Videomaterial verwehrt.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht möglich.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock


blau-weiss-rote-hilfe.de/haftbefehl-gegen-hansafan-aufgehoben/
11 Jan 2016 18:30 #28524 von Twixx
13 Jan 2016 12:44 #28549 von Rostocker
Rostocker antwortete auf Hansa Rostock
Termin und Ort für das Pokalspiel beim FC Mecklenburg Schwerin stehen nun fest.

Samstag, 26. März 2016 um 14:00 Uhr
Stadion Lambrechtsgrund
Wittenburger Str. 118, 19059 Schwerin

FB-Seite:

www.facebook.com/events/216493552020271/