Borussia Dortmund
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 4. Mai 2019 wurden im Dortmunder Zuschauerbereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa drei Minuten. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Zuschauer während der laufenden Begegnung weitere 19 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/45000-euro-geldst...fuer-den-bvb-203361/
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Am gestrigen dritten Verhandlungstag wurde die erste Instanz in drei Strafverfahren gegen Mitglieder der Fanhilfe Dortmund mit einer Verurteilung abgeschlossen. Das Verfahren wurde mit intensivsten Verteidigungsbemühungen über drei Verhandlungstage geführt. Weder vom Gericht zu prüfende Verfahrensvoraussetzungen, noch einer der unzähligen Anträge der Verteidigung konnten das Gericht oder die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu veranlassen. Sämtlichen Beweisanträgen wurde von der Staatsanwaltschaft entgegengetreten, sowie vom entscheidenden Gericht abgewiesen. Als Ergebnis stehen nun schmerzliche Verurteilungen zu vierstelligen Geldstrafen fest.
Mit den Argumenten der Verteidigung wurde sich ebenso wenig inhaltlich auseinandergesetzt wie mit den gestellten Anträgen.
Ein faires Verfahren war zu keinem Zeitpunkt gewährleistet! Weder wurde dem Grundsatz der Waffengleichheit Rechnung getragen noch strafprozessual verankerte Verteidigerrechte gewährleistet.
Die Verteidigung hat unmittelbar nach Urteilsverkündigung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft sah sich daraufhin veranlasst, gegen das Urteil ebenfalls Rechtsmittel – konkret das Rechtsmittel der Berufung – einzulegen. Das Ganze ist bemerkenswert, verschafft die Staatsanwaltschaft dem Verfahren somit die „Ehre“ einer zweiten Instanz zur Tatsachenfeststellung. Die Motivation der Staatsanwaltschaft, hier eine weitere Tatsacheninstanz zu eröffnen, obgleich ja sämtlichen tatsachenerforschenden Beweisanträgen entgegengetreten wurde, lässt eine Wertung als unzulässige Rechtsmitteleinlegung zumindest vermuten. Die Verteidiger werden dies, ebenso wie weitere gebotene Maßnahmen, prüfen. In jedem Fall ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Es ist erklärtes Bestreben der Angeklagten mit Unterstützung der Fanhilfe Dortmund den Sachverhalt einer umfassenden, notfalls letztinstanzlichen Klärung, zuzuführen.
Für weitere Informationen stehen wir wie gewohnt gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Eine detaillierte Aufarbeitung aller aktuell angestrengten Verfahren vor dem Amtsgericht Sinsheim erfolgt nach deren Abschluss.
www.fanhilfe-dortmund.de/prozessinformat...uerdigen-verfahrens/
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt.
Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 30. März 2019 liefen etwa 20 Dortmunder Zuschauer im Bereich des Gästeausgangs in äußerst aggressiver Art und Weise auf Wolfsburger Anhänger und Ordnungskräfte zu. Es kam anschließend zu vereinzelten körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Dortmunder und Wolfsburger Zuschauern. Heraneilende Polizeikräfte konnten die Lage schnell beruhigen.
Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 18. Mai 2019 zündeten Dortmunder Zuschauer sieben Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe. Des Weiteren brannten Anhänger des Gästeteams in der 29., 49. und 62. Spielminute jeweils ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/20000-euro-geldst...uer-dortmund-204236/
- Twixx
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.000 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.
In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 27. April 2019 traf ein Dortmunder Zuschauer mit einem Becherwurf einen Schalker Spieler im Schulterbereich. Zudem wurde im Dortmunder Zuschauerblock ein großes Banner mit diskriminierendem Inhalt gezeigt.
Außerdem liefen etwa zehn Minuten nach Spielende ungefähr 50 Dortmunder Zuschauer von der Südtribüne in Richtung Gästebereich. Es kam anschließend zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Dortmunder und Schalker Anhängern, die erst durch die einschreitenden Polizeikräfte beendet werden konnten.
www.dfb.de/news/detail/46000-euro-geldst...sia-dortmund-204250/
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www.turus.net/fotostrecke/sport/borussia-dortmund.html
- Joachim
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