Karlsruher SC
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Sportlich ist der Karlsruher SC auf bestem Wege, sich für die 2. Bundesliga zu qualifizieren, im administrativen Bereich musste der Drittligist nun jedoch einen herben Rückschlag hinnehmen. Wie der Klub mitteilte, hat die Deutsche Fußball Liga den vom KSC gestellten Ausnahmeantrag bezüglich des fehlenden Daches der Südtribüne des Wildparkstadions abgelehnt.
www.kicker.de/news/fussball/3liga/starts...snahmeantrag-ab.html
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Grünwalder Stadion, Zuschauer: 15.000,
(Fotos: Claude Rapp / www.cr-fotos.de)
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der mündlichen Verhandlung eine Strafe von 4000 Euro beantragt.
Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, leitete die Sitzung und sagte zur Urteilsbegründung: „Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde.“
Zur Verhandlung kamen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions waren seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.
www.dfb.de/news/detail/3000-euro-geldstr...arlsruher-sc-205923/
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Der Karlsruher SC hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem Hamburger SV eingelegt. Der HSV hatte das Spiel am Sonntag mit 4:2 gewonnen.
Der KSC stützt seinen Einspruch darauf, dass der von den Hanseaten eingesetzte Spieler Bakery Jatta jüngsten Medien-Berichten zufolge in Wirklichkeit eine andere Identität haben soll. Demnach sei die für ihn erteilte Spielberechtigung unwirksam.
Das zuständige DFB-Sportgericht wird den Hamburger SV anschreiben und um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bitten. Das Gremium wird dann zu gegebener Zeit über den Einspruch zu befinden haben.
www.dfb.de/news/detail/ksc-legt-einspruc...sv-spiel-ein-206589/
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