FC St. Pauli
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.
Vor und während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 25. Februar 2018 wurde im Bereich der Heimzuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet. Zudem brannten Anhänger des FC St. Pauli vor der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 7. April 2018 mehrere pyrotechnische Mittel ab.
www.dfb.de/news/detail/23000-euro-geldst...-fc-st-pauli-188414/
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15.000 Euro Geldstrafe für St. Pauli
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 30. September 2018 brannten Zuschauer des FC St. Pauli mindestens 25 Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/15000-euro-geldst...uer-st-pauli-195105/