FC Erzgebirge Aue
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Zweitbundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am vergangenen Sonntag im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Darmstädter mit 1:0 gewonnen.
Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Einzelrichterurteil fällte, sagt dazu: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen." Der vom DFB beauftragte unabhängige Dienstleister Sportradar hatte zuvor auf Anfrage mitgeteilt, dass nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitligapartie festgestellt werden konnten.
Erzgebirge Aue hatte seinen Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores der Gäste in der vierten Minute einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle. Ferner dränge sich aus Sicht des Vereins zumindest der Verdacht einer Spielmanipulation auf, da der Unparteiische neben besagtem Treffer auch zwei Elfmeter für Aue nicht gegeben habe.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.
www.dfb.de/news/detail/dfb-sportgericht-...ruch-zurueck-186854/
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www.turus.net/sport/fussball/9706-bertra...987-kommen-hoch.html
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue, Holstein Kiel und 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Kiel muss 5400 Euro zahlen, Köln 2400 Euro und Aue 1800 Euro.
Und während des Zweitligaspiels zwischen Union Berlin und Erzgebirge Aue am 5. August 2018 wurden im Auer Zuschauerblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/geldstrafen-fuer-...el-und-koeln-191667/
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.
In der 24. und 62. Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 16. Februar 2019 warfen Auer Zuschauer insgesamt mindestens 20 Papierrollen auf den Rasen. Die Begegnung musste deshalb jeweils für knapp eine Minute unterbrochen werden.
www.dfb.de/news/detail/7200-euro-geldstr...zgebirge-aue-201071/