VfL Osnabrück
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Der Schreck saß tief am Samstagnachmittag, nachdem VfL-Stürmer Marcos Alvarez nach einem Foul vom Erfurter Fabian Hergesell umgeknickt war und vom Platz getragen werden musste. Eine schlimme Verletzung war befürchtet worden, am Sonntag kam aber bereits eine erste Entwarnung.
www.vfl.de/news/news/article/aussenbandriss-bei-alvarez.html
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Das Spiel des VfL gegen den Halleschen FC liegt inzwischen einige Tage zurück, doch das Thema ist noch lange nicht beendet.
Das Fanprojekt und die Fanabteilung suchen daher zwecks Aufarbeitung mit dem Verein Betroffene und Zeugen der Vorfälle vom 07. November 2015 und bittet um Eure Mithilfe.
www.vfl-fanabteilung.de/aufarbeitung-nac...troffene-und-zeugen/
- Marco
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* www.turus.net/fotostrecke/sport/vfl-osnabrueck.html
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SC Fortuna Köln am 4. Dezember 2015 wurden aus dem Osnabrücker Zuschauerblock zwei Raketen auf das Spielfeld geschossen sowie mehrere Leuchtfackeln gezündet. Das Spiel wurde mit zwei Minuten Verzögerung angepfiffen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
www.dfb.de/news/detail/5000-euro-geldstr...l-osnabrueck-138657/
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Ein 25-jähriger Osnabrücker, der in seiner Heimatstadt die Fußball-Ultraszene maßgeblich prägt und bei einem Derby seiner VfL-Kicker gegen Münster am 1. März 2014 im Preußen-Stadion den massiven Einsatz von Bengalos im Osnabrücker Gästeblock koordinierte, hat nicht gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen.
Das Landgericht Münster stellte am Dienstag ein Berufungsverfahren gegen den Maler ein, weil der Mann selbst keine Bengalos abgebrannt hat und der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung nicht beweisbar sei. Weil die Mehrzahl der rund 25 gezündeten Signalfackeln legal beschafft waren und es keine Gutachten gebe, die von einer Gesundheitsgefährdung durch die enorme Rauchentwicklung ausgehen, hob das Landgericht ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts, bei der der Osnabrücker zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, auf.
Der Richter wies auch auf eine Gesetzeslücke hin. In Deutschland ist es nicht strafbar, wenn jemand über 18 außerhalb geschlossener Räume im Freien die sonst in der Seenot- und Bergrettung üblichen Fackeln abbrenne.
www.wn.de/Muenster/2275063-Richterspruch...nicht-die-Gesundheit
- Marco
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VfL Osnabrück - 1. FC Magdeburg (2:0)
www.youtube.com/watch?v=yzYMc6JoaXo