FC Carl Zeiss Jena
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittligist Carl Zeiss Jena in mündlicher Verhandlung wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre.
Ursprünglich hatte Jena Einspruch gegen eine am 2. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro eingelegt, nachdem Jenaer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels gegen Sonnenhof Großaspach am 28. Juli 2018 zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt hatten. Nun kamen in der Anklage weitere Punkte hinzu: Vor und während des DFB-Pokalspiels gegen Union Berlin am 19. August 2018 brannten im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 47 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurde in der zweiten Halbzeit dreimal eine Papierrolle in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen. Diese Vorgänge wurden nun mit 20.500 Euro bestraft.
Darüber hinaus warfen Jenaer Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 14. September 2018 bei einem Eckstoß für die Gastgeber mindestens drei Gegenstände in Richtung der Eckfahne. Das wurde mit 900 Euro sanktioniert. Zusammen ergibt sich demnach eine Summe von 24.900 Euro.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Das Sportgericht hat keine Veranlassung gesehen, von der ständigen Rechtsprechung bei Zuschauerfehlverhalten abzuweichen. Das Strafmaß hat sich an dem vor dieser Saison eingeführten Strafzumessungsleitfaden orientiert."
Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann der Verein binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.
www.dfb.de/news/detail/sportgericht-bele...o-geldstrafe-194638/
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Liebe Thüringer Fußballfreunde,
die Spielzeit 2018/2019 ist inzwischen gereift und die ersten Pokalrunden auf Landesebene ausgespielt. Unterdessen ist das Teilnehmerfeld standesgemäß geschrumpft, ein großer Favorit ist ausgeschieden und die Spekulationen zu potentiellen Finalteilnehmern intensivieren sich.
Die Fanszene des FC Carl Zeiss Jena schaut dabei mit gemischten Gefühlen auf die laufende Pokalsaison, in erster Linie auf Grund der Ereignisse in der letzten Spielzeit. Der vor allem aus finanziellen Gesichtspunkten sehr wichtige Pokalsieg des eigenen Teams wurde durch die Finalort-Vergabepraxis des Thüringer Fußballverbandes geschmälert. Über 2.000 Anhänger des erfolgreichsten Thüringer Fußballvereins erlebten den Finalsieg am Pfingstmontag nicht mit ihrer Mannschaft im Stadion, sondern blieben dem Spiel aus Überzeugung und Protest gegenüber der o.g. Vergabe fern. Natürlich war und ist diese Protestform auch davon geprägt, ein generelles Umdenken beim Verband anzuregen. Mit dieser begründeten Forderung an die Verantwortlichen im Rücken, haben sich alle blaugelbweißen Anhänger auf die neue und nun schon in vollem Gange befindliche Spielzeit gefreut. Im Communiqué des SÜDKURVE-Rates vor dem Finale 2018 hieß es dazu:
„Das Landespokalfinale gehört weder vertraglich fixiert nach Erfurt, noch in jedes andere Stadion. Wir fordern den Thüringer Fußballverband dazu auf, die Vergabepraxis und bestehende Verträge spätestens in der Sommerpause komplett neu zu bewerten und ohne Vorbehalte in den Dialog zu treten.“
Bis zum heutigen Tag hat weder ein Dialog stattgefunden, noch wurden aus dem TFV heraus andere Signale in Richtung der Vereine im allgemeinen und der Vereinsführung und Fanszene des FC Carl Zeiss im speziellen gesendet. Dieser Umstand verwundert uns, da bereits vor einem halben Jahr ein ausgiebiger Transfer von Argumenten und Vorschlängen unsererseits erfolgte. Wir fordern weiterhin mit aller Vehemenz, dass die fadenscheinigen Argumente endlich vom Tisch kommen, Amateurfußball nicht nur auf dem Papier vor finanziellen Interessen steht und das Finale an einem neutralen Ort (ohne vertragliche Fixierung auf Jahre) oder beim unterklassigen Finalteilnehmer stattfindet.
Wir fordern den Thüringer Fußballverband dazu auf, das große Zeitfenster bis zum Finaltermin intensiv zu nutzen, den Vertrag mit der Arena Erfurt GmbH aufzulösen und zu einer fairen und transparenten Vergabepraxis zurückzukehren. Es ist noch ausreichend Zeit, die Situation neu zu bewerten und für alle Vereine und Fans ein nachvollziehbares und sinnvolles Verfahren neu zu etablieren. Nicht in ein paar Jahren, sondern noch in der laufenden Saison! Wir stehen zum Dialog selbstredend zur Verfügung, scheuen hierzu auch nicht den Austausch mit anderen relevanten Vereinen und Fanszenen des Landes.
Werte Damen und Herren des TFV, setzen Sie jetzt das richtige Zeichen!
www.horda-azzuro.de/wordpress_blog/offen...ger-fussballverband/
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Stadion der Freundschaft
Zuschauer: 7302, Endstand: 2:1
(Fotos: losmisenas.blogspot.com/)
www.turus.net/fotostrecke/sport/fc-carl-zeiss-jena.html
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Auf dem Weg in die Kabine nach Abpfiff des Drittligaspiels zwischen Jena und dem Halleschen FC am 7. September 2018 war Gästespieler Braydon Manu von einem Jenaer Zuschauer rassistisch beleidigt worden.
Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zum Urteil: "Auf den Sportplätzen des DFB ist grundsätzlich kein Platz für Rassismus und Diskriminierung, ein solches Verhalten tolerieren wir nicht. Im konkreten Fall wurde unter anderem aber auch berücksichtigt, dass sich Carl Zeiss Jena umgehend bei dem Spieler entschuldigt und sich öffentlich von diesem Verhalten distanziert hat. Ferner handelte es sich um einen Ruf einer einzelnen Person, der auch bei einer höheren Anzahl an Ordnern wahrscheinlich nicht hätte verhindert werden können."
www.dfb.de/news/detail/2000-euro-geldstr...l-zeiss-jena-195140/
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufung des Drittligisten Carl Zeiss Jena gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt die am 25. Oktober 2018 wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verhängte Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro bestehen.
Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Im Berufungsverfahren haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, was die Vorfälle an sich betrifft. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass der Verein weitere Schritte hätte unternehmen können, um Vorkommnisse dieser Art zu verhindern. So gab es beispielsweise keine verbindlichen Absprachen mit den Fanbeauftragten und auch keine wirksame Kontrolle des im Stadion befindlichen Fanprojekts."
Ein Großteil der gegen Jena verhängten Geldstrafe resultiert aus den Geschehnissen vor und während des DFB-Pokalspiels gegen Union Berlin am 19. August 2018, als Jenaer Zuschauer mindestens 47 pyrotechnische Gegenstände abbrannten und in der zweiten Halbzeit dreimal eine Papierrolle in Richtung des Schiedsrichterassistenten warfen. Am 28. Juli 2018 vor Beginn des Drittligaspiels gegen Sonnenhof Großaspach waren im Jenaer Zuschauerbereich ferner zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Zudem hatten Jenaer Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 14. September 2018 bei einem Eckstoß für die Gastgeber mindestens drei Gegenstände in Richtung der Eckfahne geworfen.
www.dfb.de/news/detail/bundesgericht-wei...fung-zurueck-197408/