VfR Aalen
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Hallo VfR-Fans,
nächste Woche ist endlich der Tag gekommen, den viele von uns, sich selbst in ihren kühnsten Träumen nicht hätten ausmalen können: Aalen im Europapokal! Mit dem letzjährigen 18. Platz haben wir uns schließlich nicht nur für den DFB- und WFV-Pokal, sondern natürlich auch für den Europapokal der Zweitligaabsteiger qualifizieren können und treffen in der ersten Runde auf den serbischen Vertreter FK Partizan Aspachgrad. Für diesen historischen Moment haben wir natürlich einiges geplant, weswegen wir euch hiermit über die Anreise in die Balkanmetropole wie auch die Modalitäten vor Ort informieren möchten. ...
Mehr Infos in der FB-Gruppe:
www.facebook.com/groups/VfR.Aalen.1921/p...k/10153573176460734/
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.
In der 66. Spielminute des Drittligaspiel gegen den SC Fortuna Köln am 19. Dezember 2015 wurden aus dem Aalener Zuschauerblock Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/750-euro-geldstra...en-vfr-aalen-138482/
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Der VfR Aalen hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Dies hat der Drittligist am heutigen Dienstag offiziell bekanntgegeben. Der Klub begründet diesen Schritt damit, sich von Schulden befreien zu wollen, die den VfR noch aus der Vergangenheit belasten und die Zukunft des Vereins in Frage stellen würden.
Der DFB wird nun eine schriftliche Stellungnahme des Klubs anfordern. Anschließend wird der DFB-Spielausschuss über die Folgen der Aalener Entscheidung für die laufende Saison der 3. Liga entscheiden. Paragraf 6 der Spielordnung sieht im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von diesem Punktabzug abgesehen werden, beispielsweise wenn gegen den Hauptsponsor zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Weitere spieltechnische Konsequenzen über einen Punktabzug hinaus sind nicht vorgesehen. Sollte Aalen neun Punkte verlieren, würde der Verein nach aktuellem Stand auf Abstiegsplatz 18 rutschen und hätte zwei Zähler Rückstand auf Rang 17, der den sportlichen Klassenverbleib bedeutet.
www.dfb.de/news/detail/vfr-aalen-stellt-insolvenzantrag-162001/
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Der VfR Aalen wird in der laufenden Drittliga-Saison mit dem Abzug von neun Punkten belegt. Diese Entscheidung hat der DFB-Spielausschuss auf seiner Sitzung am heutigen Freitag in Frankfurt getroffen. Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR vor rund drei Wochen gestellt hatte.
Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Einen solchen Ausnahmefall sah der DFB-Spielausschuss bei Aalen als nicht gegeben an. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen.
Einspruchsfrist von einer Woche
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat eine Einspruchsfrist von einer Woche. Der Verlust der neun Punkte führt dazu, dass Aalen mit nun 26 Zählern in der Tabelle der 3. Liga vom zehnten auf den vorletzten Platz abrutscht. Der Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz beträgt zwei Punkte.
Aalen hatte den Insolvenzantrag aufgrund von Schulden-Altlasten und einer drohenden Steuerrückzahlung eingereicht. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.
www.dfb.de/news/detail/neun-punkte-abzug-fuer-vfr-aalen-163525/
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Die an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gerichtete Beschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen den Abzug von neun Punkten wurde am gestrigen Montag zurückgewiesen. Es verbleibt somit bei den Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März. Der VfR Aalen hat nunmehr die Möglichkeit, Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einzureichen.
Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.
Der VfR Aalen verbleibt mit 41 Zählern aus 32 Spielen auf Tabellenplatz 13.
www.dfb.de/news/detail/punktabzug-fuer-a...21af91494702c60faebd