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Das Konto wies nicht genug Deckung auf, als Germanwings die 157,42 Euro für die gebuchten Flüge per Lastschrift einzog. Die Folge: Die Bank des Kunden buchte das Geld zurück und Germanwing verlangte 50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift. turus berichtete über den Fall im März vergangenen Jahres: Nachdem bereits das Landgericht Dortmund (Az.: 8 O 55/06) die Klausel über die "50 Euro Bearbeitungspauschale" von Germanwings verworfen hatte, folgte dem Urteil damals auch das Oberlandesgericht Hamm. Germanwings ließ sich nicht beirren und zog die Option der letzten gerichterlichen Instanz und verlor. Der Kunde darf jubeln.
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