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Zur Adventszeit und zu Weihnachten sind Kerzen und Lichterschmuck in den meisten Haushalten unverzichtbar. Allerdings sollten insbesondere offene Flammen niemals unbeaufsichtigt brennen. Wer zusätzliche Sicherheit schaffen möchte, sollte zudem auf Rauchmelder nicht verzichten. Nach Auskunft von TÜV Rheinland haben zahlreiche Bundesländer bereits in ihren Bauordnungen festgelegt, dass bei Neubauten Rauchmelder sowohl in Privaträumen als auch in gewerblich genutzten Räumen installiert werden müssen. Doch auch dort, wo dies keine Pflicht ist, sollten Rauchmelder wie selbstverständlich zur technischen Ausstattung in Gebäuden gehören.
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