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Etliche Schäden haben die Stürme der letzten tagen verursacht. Versicherte sind in solchen Fällen auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen. Sturmschäden sind allerdings erst ab Windstärke 8 abgesichert, darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg Vorpommern hin.