Jedes Jahr im August und September häufen sich bei der
Verbraucherzentrale Brandenburg die Nachfragen zum Reklamieren von
Urlaubsmängeln. Mal war das gebuchte Ferienhaus unsauber, mal kam das
aufgegebene Reisegepäck zu spät an oder den Urlaubern wurde ein teurer
Vertrag über Teilzeitwohnrechte aufgedrängt. Oder das Kind beklagt
sich, dass die im Ferienlager angekündigten Sportmöglichkeiten nicht
vorhanden waren. Welche Ansprüche haben Betroffene und wie werden sie geltend gemacht? Darüber klärt die Verbraucherzentrale Brandenburg auf.
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