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Reiserücktrittsversicherung: Nicht immer gibt es Geld zurück
Reiserücktrittskostenversicherung schön und gut, allerdings zahlen die Versicherer bei einer Reisestornierung nicht in
jedem Fall die vom Verbraucher vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Bei Arbeitslosigkeit nehmen die Unternehmen in den
Versicherungsbedingungen feine Differenzierungen vor. Die
Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, das Kleingedruckte nicht
außer Acht zu lassen.